Steuerpflicht bei Teilzeit und 450 Euro-Job?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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die_Julia
Beiträge: 6
Registriert: 25. Aug 2017, 10:51

Steuerpflicht bei Teilzeit und 450 Euro-Job?

Beitrag von die_Julia »

Hallo,

ich wüsste gerne wie es sich in folgendem Fall mit der Steuerpflicht verhält.

Angenommen man verdient 850 Euro in einem Teilzeitarbeitsverhältnis, welches ja nicht steuerpflichtig ist. Wenn man nun noch einen 450 Euro-Job annimmt, der ja einzeln ebenso nicht steuerpflichtig ist, uss man dann Steuern bezahlen, weil man mit 1400 Euro die Steuerpflicht überschritten hat.

Und wenn ja, wo fallen die Steuern an, bei der Teilzeittätigkeit oder beim 450 Eurojob?

Gruß
Julia
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerpflicht bei Teilzeit und 450 Euro-Job?

Beitrag von muemmel »

Angenommen man verdient 850 Euro in einem Teilzeitarbeitsverhältnis, welches ja nicht steuerpflichtig ist. Das ist durchaus steuerpflichtig, nur werden in den Steuerklassen 1-4 keine Steuern abgezogen.
Wenn man nun noch einen 450 Euro-Job annimmt, der ja einzeln ebenso nicht steuerpflichtig ist Wenn es sich um einen "echten" Minijob handelt, wird er vom AG pauschalversteuert - dann ist er nicht steuerpflichtig. Und ansonsten würde man hier, da man Klasse 6 hat, durchaus Steuern zahlen.
Und wenn ja, wo fallen die Steuern an, bei der Teilzeittätigkeit oder beim 450 Eurojob? Da haben wir ja nun ZWEI Varianten:
1. TZ und echter Minijob - es fallen nirgends Steuern an.
2. TZ und Minijob in Klasse 6 - Steuern fallen zunächst in Klasse 6 an und dann nochmal, wenn man die verpflichtend vorgeschriebene Steuererklärung eingereicht hat.
die_Julia
Beiträge: 6
Registriert: 25. Aug 2017, 10:51

Re: Steuerpflicht bei Teilzeit und 450 Euro-Job?

Beitrag von die_Julia »

Vielen Dank für schnelle Antwort, das meinte ich auch, aber mich hat ein Artikel im Internet verwirrt... und ich möchte mich nicht unwissentlich strafbar machen.

https://www.mystipendium.de/werkstudent/werkstudent-und-minijob
Folgendes stand da: "Auch mögliche Auswirkungen auf eine eventuell zu zahlende Einkommenssteuer solltest Du im Blick behalten, wenn Du als Werkstudent gleichzeitig einem Minijob nachgehst. Die Einkommenssteuer wird immer dann fällig, wenn die Summe all Deiner Einkünfte – in diesem Fall die Summe aus Deinem Einkommen als Werkstudent und Deinem Minijob – so hoch ist, dass sich hieraus eine Steuerpflicht ergibt."

Ist das also falsch bzw. schlecht recherchiert?

Und wie definierst du einen "echten Minijob"? Max. 450 Euro oder?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerpflicht bei Teilzeit und 450 Euro-Job?

Beitrag von muemmel »

Ist das also falsch bzw. schlecht recherchiert? So ist es, denn es betrifft nur den Minijob auf Lohnsteuerkarte, nicht den echten Minijob.
Und wie definierst du einen "echten Minijob"? Max. 450 Euro oder? Nö. Echter Minijob = Pauschalversteuerung durch den AG. Die andere Variante ist der Minijob auf Lohnsteuerkarte (= steuerpflichtig). Das sollte man vorher mit dem künftigen AG klären.
und ich möchte mich nicht unwissentlich strafbar machen Strafbar würden Sie sich erst machen, wenn Sie in der Konstellation TZ-Job plus MJ auf Lohnsteuerkarte keine Steuererklärung abgeben. Und auch dann würde wahrscheinlich nur ein böser Brief "Steuererklärung für .... umgehend einreichen!" kommen.
die_Julia
Beiträge: 6
Registriert: 25. Aug 2017, 10:51

Re: Steuerpflicht bei Teilzeit und 450 Euro-Job?

Beitrag von die_Julia »

Ok, damit weiß ich jetzt Bescheid. Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
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