Hallo,
ich habe heute einen Brief vom Finanzamt bekommen.
Zitat:
"Laut der beigefügten Lohnabrechnung haben Sie 1268,83 € an steuerfreien Leistungen erhalten. Wie setzen sich diese zusammen? Sollte es sich hierbei nur um Zahlungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit handeln, weise ich Sie darauf hin, dass eine Nachversteuerung in Betracht kommt, da nur Zahlungen bis 44,- unschädlich sind (§8 Abs. 2 Satz 9 EStG)."
Zur Erklärung: Ich bekam von meinem Arbeitgeber jeden Monat Fahrgeld ausgezahlt. Dies erfolgte zusammen mit dem normalen Gehalt. Auf der Abrechnung waren diese Zahlungen als steuerfreie Fahrtkosten gekennzeichnet.
Ich besitze weder einen Firmenwagen, noch eine Dienstwohnung. Die Fahrten habe ich stets mit meinem privaten PKW durchgeführt.
Wenn ich mir den o.g. Paragraphen anschaue, geht es da um Einnahmen, die nicht aus Geld bestehen, also quasi Sachbezüge.
Da ich aber (in meinen Augen) keine Sachbezüge im Sinne dieser Definition bekommen habe (auch keine Tankgutscheine), trifft dieser Paragraph denn wirklich auf meine erhaltenen steuerfreien Fahrgelder zu? Es handelt sich ja schließlich um Geldzahlungen, und nicht um "Einnahmen, die nicht in Geld bestehen".
Vielleicht kann mir ja jemand den Fehler in meiner Logik erklären; würde mich sehr freuen
Denn irgendwie will es mir nicht in den Kopf, dass ich steuerfreie Gelder versteuern soll.
MfG
Nachversteuerung von steuerfreien Fahrtkosten?
Re: Nachversteuerung von steuerfreien Fahrtkosten?
Fahrgelder sind nicht Steuerfrei. Dein Arbeitgeber hätte die versteuern müssen.
Gruss
Gruss