Hallo,
ich hatte während meiner Ausbildungs- und TVöD-zeit die VBL als Pflichtversicherung (betriebliche Altersvorsorge/Betriebsrente). Nun habe ich meine AN-Beiträge der VBLklassik erstatten lassen.
Wie kann/muss ich diese steuerlich verbuchen? Anlage SO? Anlage N Zeile 21?
Über eine Info wäre ich sehr dankbar.
Beitragserstattung der VBL verbuchen?
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Re: Beitragserstattung der VBL verbuchen?
Hat hierauf vielleicht mittlerweile eine Antwort?
Das ist eine Betriebsrente und ich würde vermuten, dass sich dieser Artikel auf die Thematik bezieht.
https://www.dhpg.de/de/newsroom/blog/steuerliche-behandlung-der-erstattung-von-rentenversicherungsbeitraegen
Da steht drin: "Die Beitragserstattung an die Kläger ist in den Augen der Richter eine solche „andere Leistung“. Und diese Einkünfte seien steuerfrei, so das Gericht weiter. Dies ergebe sich aus § 3 Nr. 3b) EStG, demzufolge Erstattungen von Rentenversicherungsbeiträgen an den Versicherten ausdrücklich von der Einkommenbesteuerung ausgenommen sind."
Wenn das Ganze steuerfrei ist, muss man es dann überhaupt in der Steuererklärung angeben?
Bzw. wenn ja, muss man dann davon ausgehen, dass der Finanzbeamte das Urteil kennt und das entsprechend einordnet?
Danke
Das ist eine Betriebsrente und ich würde vermuten, dass sich dieser Artikel auf die Thematik bezieht.
https://www.dhpg.de/de/newsroom/blog/steuerliche-behandlung-der-erstattung-von-rentenversicherungsbeitraegen
Da steht drin: "Die Beitragserstattung an die Kläger ist in den Augen der Richter eine solche „andere Leistung“. Und diese Einkünfte seien steuerfrei, so das Gericht weiter. Dies ergebe sich aus § 3 Nr. 3b) EStG, demzufolge Erstattungen von Rentenversicherungsbeiträgen an den Versicherten ausdrücklich von der Einkommenbesteuerung ausgenommen sind."
Wenn das Ganze steuerfrei ist, muss man es dann überhaupt in der Steuererklärung angeben?
Bzw. wenn ja, muss man dann davon ausgehen, dass der Finanzbeamte das Urteil kennt und das entsprechend einordnet?
Danke