Hallo,
Ich hatte waehrend des gesamten Jahres 2017 meinen gewoehnlichen Aufenthalt in England. Gegen Ende des Jahres war ich mittels eines Werkvertrages im Dienstverhaeltnis mit einer deutschen Universitaet und der Lohn wurde auf mein deutsches Konto eingezahlt. Gearbeitet habe ich aber zu 100% in England.
Da der Lohn mit 6000 Euro (und damit auch meine gesamten Einkuenfte wahrend des gesamten Jahres 2017) unterhalb des Grundfreibetrags von 8652 Euro liegt, ist meine Frage: Muss ich eine Steuererklaerung abgeben?
Da ich nicht in D ansaessig bin, wurden von meinem Lohn keinerlei Sozialabgaben abgezogen. Meine Einkuenfte werde ich natuerlich korrekt in England deklarieren.
Danke und Gruesse,
mangrove