Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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snboy2010
Beiträge: 2
Registriert: 24. Jan 2018, 11:10

Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Beitrag von snboy2010 »

Guten Tag und schon mal vielen Dank für Ihre Mühe meine Anfrage zu beantworten. Ich schildere zunächst mein Fall:
Ich bin Soldat und habe dieses Jahr ein Problem die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzugeben.
Meine Frau wurde im Jui 2017 von Ulm nach Prenzlau versetzt. Ich bin dann auch mitgezogen. Die Wohnung in Prenzlau wurde mir dienstlich auch anerkannt. Meine Dienststelle beindet sich in München.
Vom 01.01.2017 bis zum 01.07.2017 bin ich täglich hin und zurück von Ulm nach München gefahren. Die Entfernung beträgt dabei 110km. Ab dem 01.07.2017 fahre ich von Prenzlau nach München. Allerdings erst ab Oktober. Davor war ich vom 01.07.2017 - 01.10.2017 nach Prenzlau von München kommandiert. Im Oktober und Dezember bin ich von Berlin nach München geflogen. Dabei bin ich von Prenzlau nach Berlin-Tegel mit dem PKW gafahren (130km) und dann nach München geflogen. In November bin ich am Wochenende mit dem PKW von Prenzlau nach München gefahren. Also am Freitag von München nach Prenzlau und am Sonntag wieder nach München zurück. Wie trage ich diese Angaben jetzt in die Anlage N ein?
Ich habe bis jetzt wie folgt die Sachen eingetragen. Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vom 01.01. - 30.06-->5 Arbeitstage-->15 Urlaubstage-->aufgesucht an 115 Tagen--> Entfernung 110km-->Davon mit PKW 110
Wie trage ich die Angaben, die zwischen dem 01.07.17 - 31.12.2017 passiert sind?
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Beitrag von StephanM »

Ihre Stammeinheit ist nicht automatisch die erste Tätigkeitsstätte!
Wie sind Sie der Dienststelle in Münschen zugeordnet? Haben Sie eine zeitlich befristete Versetzung/Abordnung oder eine unbefristete? Was steht in der Versetzungsverfügung?
Was war es für eine Kommandierung nach Prenzlau? Lehrgang?
Hat es einen Versetzung auf einen anderen Diensposten gegeben? Ist die Versetzung befristet/unbefristet?

Das Reisekostenrecht ist bei Soldaten etwas tricky? Wenn man nicht zu einer ersten Tätigkeistsstätte kommt, so sind es Kosten für eine Auswärtstätigkeit. Es kann sein, das man als Soldat keine erste Tätigkeiststätte hat.

Wochenendheimfahrer im Oktober bis Dezember. Welche Unterkunft vor Ort. Kaserne? Abzug vom Sold für die Unterkunft?
snboy2010
Beiträge: 2
Registriert: 24. Jan 2018, 11:10

Re: Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Beitrag von snboy2010 »

Hallo und vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin an die Unibw München versetzt. Die Versetzung ist befristet. Vom 01.10.2016 - 01.10.2019.
Die Kommandierung nach Prenzlau war wegen Dienstleistung. Da meine Frau nach Prenzlau versetzt wurde, habe ich gebeten ob man mich für einen bestimmten Zeitraum von München nach Prenzlau kommandieren kann. Einfach um den Umzug besser zu organisieren. Deshalb wurde ich für eine kurze Zeit nach Prenzlau kommandiert.
Da meine Frau in Prenzlau dient, haben wir uns hier auch eine Wohnung genommen und sind hier gemeldet. Ergo Pendle ich jetzt von Prenzlau nach München an Freitagen und Sonntagen. Da ich verheiratet bin wird mir die Unterkunft in der Kaserne in München kostenlos gestellt. Ich kriege nur Trennungsgeld und Reisebeihilfe. Wie gebe ich das in der Steuererklärung an? Ich habe im bisherigen Entwurfsstadium das so angegeben:
Vom 01.01.2017 - 01.07.2017 Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale) Ulm - München. Also täglich zur Arbeit fahren.
Ab dem 01.10.2017 - 31.12.2017 doppelte Haushaltsführung. Dort die Familienheimfahrten zwischen Prenzlau und München.
Ist das richtig so?
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Beitrag von StephanM »

Beim Aufenthalt in München gibt es keine erste Tätigkeitsstätte, da die Verwendung in München zeitlich begrenzt ist und weniger als 48 Monate dauert.

Damit befinden wir uns im Reisekostenrecht bei einer Auswärtstätigkeit. Hierfür sind die gefahrenen Km mit 30ct/km ansetzbar und nicht nur die Entfernungspauschale. Die Fahrtkostenerstattung/Reisebeihilfe durch die BW sind diesem entsprechend gegenzurechnen.

Das Ganze kann unter dem Bereich der Auswärtstätigkeit (Anlage N) eingetragen werden. Gegebenenfalls auf einem gesonderten Blatt die Berechnung aufführen und dann die Summen in der Erklärung eintragen. Als Nachweis, dass es sich um eine zeitlich begrenzte Verwendung in München handelt, ist es sinnvoll, eine Kopie der Kommandierungsverfügung gleich mitzuschicken.
Die Verpflegungswehraufwendungen stellen zumeist eine 0-Rechnung dar, denn den angesetzten Aufwendungen ist der Verpflegungskostenanteil aus dem Trennungsgeld gegenzurechnen.
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