Verwirrung über Angaben

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Surfer1988
Beiträge: 4
Registriert: 12. Dez 2017, 21:09

Verwirrung über Angaben

Beitrag von Surfer1988 »

Hallo Steuerfreunde,

Seit einer Woche bin ich nun auf Google unterwegs und auch in diesem Forum wurde ich nicht richtig schlau.
Ich bin Dozent bei der IHK und unterrichte hier 2 Abende im Monat für je 3 Stunden.
Im Internet finde ich immernur Angaben zu "selbstständig" oder "freiberuflich" und dieß immer im Zusammenhang mit Teilzeitbeschäftigung bei einem AG.

Nun ist es so, das ich bei einem Arbeitgeber Vollbeschäftigt bin, 35 std. Woche, Jahresbrutto grob 50.000€.
Ich bin Nebenberuflich, allerdings auch mit einer Dozentenvereinbarung (quasi Vertrag), bei der IHK angestellt.
Der Vertrag gilt für die Kursdauer von einem Jahr. Die Abrechnung erfolgt auf Unterrichtsstunden Basis.

Ich werde in diesem Jahr die Freigrenze von 2400€ (?) nicht überschreiten. Nächstes Jahr werde ich aber einen zusätzlichen Kurs dazu bekommen und irgendwo im Bereich von 5500€ aus dieser Tätigkeit landen!
Werbungskosten habe ich fast keine, da ich quasi neben der Einrichtung wohne, in der die Abendkurse statt finden.

Wie genau läuft nun die Versteuerung?
Zähle ich als "arbeitnehmer" oder "selbstständiger"?
Müssen die Einnahmen damit in die Anlage S oder N?
GIbt es weitere Tricks mit denen Ich den übersteigenden Betrag drücken kann?
Muss ich auf den Betrag aus dieser Nebenberuflichen Tätigkeit auch Sozialabgaben wie RV KV usw zahlen?

(Thema Minijob bis 3600€ im Jahr Sozialversicherungsfrei? Würde mit der Pauschale von 2400€ aufs Jahr einen Nebenverdienst von 6000€ ermöglichen?)
(Arbeitnehmerpauschbetrag gem. § 9a EStG in Höhe von 1.000 €?)

Danke für Aufklärung.

MfG Surfer
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Verwirrung über Angaben

Beitrag von StephanM »

Grundsätzlich gelten Sie als Arbeitnehmer, aber nebenberuflich sin Sie selbständig tätig und die Einkünfte hieraus gehören in die Anlage S (Anlage S 2016 in Zeile 46/47).
Die Einnahmen dieser Art sind zu 2.400 EUR steuerfrei. Ausgaben werden nur angerechnet, wenn diese 2.400 EUR übersteigen und auch nur mit dem Anteil über 2.400 EUR.
Sozialabgaben sind auf diese Einkünfte nicht zu zahlen.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verwirrung über Angaben

Beitrag von muemmel »

Würde mit der Pauschale von 2400€ aufs Jahr einen Nebenverdienst von 6000€ ermöglichen? Im Minijob sind sogar 5.400 Euro im Jahr steuerfrei. Sie haben aber keinen Minijob - Sie sind selbständig. Und es ist stark zu bezweifeln, daß die IHK Ihnen einen Vertrag als Minijobber gibt - da fallen nämlich mal eben 30 % Lohnnebenkosten an, die die IHK eher nicht haben möchte.
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