Hallo,
ich habe ein Frage zum Thema Einkommensteuerermäßigung/Fahrtkosten und vielleicht kann mir ja jemand helfen, da ich das zum ersten mal beantrage möchte...
Mein neues Arbeitsverhältnis beginnt zum 1.7. da werde ich täglich einfache Strecke 75km an drei Tagen pro Woche (Teilzeit) zurücklegen und dies komplett mit öffentlich. Verkehrsmittel. Dazu werde ich ein Jobticket nutzen, so das pro Monat 272,- EUR für Bahnticket+NRW Plus Ticket anfallen - das ist ganz schön heftig...
Wenn ich das jetzt auf den Rest des Jahres aufsummiere dann sind das 1632,- EUR die anfallen werden.
Muss/kann ich diesen Betrag jetzt auf der Erklärung unter [D] Beschränkt antragsfähige Ermäßigungsgründe (bei Aufwendungen für öffentl. Verkehrsmittel) so eintragen ? Trage ich dort den gesamt anfallenden Betrag für den Rest des Jahres ein (also die 1632,-) oder die monatlichen Kosten (im Formular kann ich das nicht so richtig "rauslesen"...) ?
Danke sehr !
VG
Jörg
Antrag Steuerermässigung - Fahrtkosten
Re: Antrag Steuerermässigung - Fahrtkosten
Der Antrag wird, zumindest für dieses Jahr, schlicht abgelehnt werden. Sie rechnen nämlich falsch. Anzusetzen ist die Entfernungspauschale. 23 Wochen zu 3 Tagen (denn im Urlaub fahren Sie ja nicht zur Arbeit) machen 69 AT mal 75 km mal 30 Cent = 1.552,50 Euro. Einen Freibetrag kann man sich aber nur eintragen lassen, wenn man mindestens 1.600 Euro Werbungskosten hat.
Re: Antrag Steuerermässigung - Fahrtkosten
Hmm, das sind Jobtickets/Abo's die gibt's nicht für einzelne Tage sondern nur monatsweise. Die Kosten für dieses (für das restliche halbe Jahr) liegen über 1600,- die Rechnung für Kilometer wie Sie sie durchgeführt haben, wird doch nur angewandt wenn die tatsächlichen Kosten für ÖNPV niedriger liegen, oder sehe ich das jetzt falsch ?
Danke/Gruß
Jörg
Danke/Gruß
Jörg
Re: Antrag Steuerermässigung - Fahrtkosten
oder sehe ich das jetzt falsch ? In der Tat - das sehen Sie falsch. Hier ist die Pauschale anzusetzen.