Hallo,
Ich bin beschränkt steuerpflichtig. Muss ich bei der ESt-Erklärung dem FA zwingend (!!!) die Adresse im Ausland mitteilen oder reicht es, wenn ich die weiterhin aktive Inlandsadresse angebe ? Gibt's dazu vielleicht nen Paragraphen im Steuergesetz ?
Vielen Dank.
Hans Meier