Hallo,
Ich arbeite als Technischer Grafiker im angestelltenverhältnis in Bremen und habe gerade mein erstes Gehalt bekommen. Ich wäre euch sehr dankbar für einen rat
(Steuerklasse 1 , Ledig, Noch nie eine Steuererklärung gemacht)
1.) Muss ich am Ende des Jahres eine Steuer Erklärung machen wenn ich noch nie eine gemacht habe, und wenn ja ist es überhaupt sinnvoll für mich eine zu machen ?
2.) Kann ich ausgaben wie ein Arbeitszimmer und Arbeitshilfsmittel wie ein Grafik Tablet als werbekosten gelten machen oder ist dies nur Selbständigen vorbehalten ?
Vielen Dank im voraus
David
Steuererklärung JA/NEIN ?
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Steuererklärung JA/NEIN ?
Zuletzt geändert von DavidMeyer am 1. Apr 2017, 15:58, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Steuererklärung JA/NEIN ?
Muss ich am Ende des Jahres eine Steuer Erklärung machen wenn ich noch nie eine gemacht habe Nö.
und wenn ja ist es überhaupt sinnvoll für mich eine zu machen ? Vermutlich schon - wenn Sie gerade Ihr erstes Gehalt bekommen habe, ist halt die Frage, was Sie davor (seit Januar) gemacht haben? Lehre? Arbeitslos?
Kann ich ausgaben wie ein Arbeitszimmer und Arbeitshilfsmittel wie ein Grafik Tablet als werbekosten gelten machen Ein Arbeitszimmer nicht, ein Tablet dann, wenn Ihnen Ihr Chef bescheinigt, daß Sie solche Arbeitsmittel, die er Ihnen ja eigentlich stellen müßte, selbst mitbringen müssen.
und wenn ja ist es überhaupt sinnvoll für mich eine zu machen ? Vermutlich schon - wenn Sie gerade Ihr erstes Gehalt bekommen habe, ist halt die Frage, was Sie davor (seit Januar) gemacht haben? Lehre? Arbeitslos?
Kann ich ausgaben wie ein Arbeitszimmer und Arbeitshilfsmittel wie ein Grafik Tablet als werbekosten gelten machen Ein Arbeitszimmer nicht, ein Tablet dann, wenn Ihnen Ihr Chef bescheinigt, daß Sie solche Arbeitsmittel, die er Ihnen ja eigentlich stellen müßte, selbst mitbringen müssen.
Re: Steuererklärung JA/NEIN ?
Moin,
Steuerklasse 1 keine Freibeträge, keine Sozialleistungen erhalten und sonst keine weitern Einkünfte, dann ist es eine Antragsveranlagung, du kannst , musst aber nicht abgeben.
Sollte es zu einer Nachzahlung kommen kannst du die Erkläung bei eine Antagsversnlagung zurückziehen.
Zu den Kosten hatte schon Muemmel was geschrieben.
Gruß Hans
Steuerklasse 1 keine Freibeträge, keine Sozialleistungen erhalten und sonst keine weitern Einkünfte, dann ist es eine Antragsveranlagung, du kannst , musst aber nicht abgeben.
Sollte es zu einer Nachzahlung kommen kannst du die Erkläung bei eine Antagsversnlagung zurückziehen.
Zu den Kosten hatte schon Muemmel was geschrieben.
Gruß Hans