Hallo.
Ich möchte gerne als Usability Tester* anfangen, doch bin ich mir sehr unsicher was das steuerlich für Auswirkungen haben wird. Viel zum Steuerrecht gelesen doch leider nix zu meiner derzeitigen Lage passendes gefunden oder ich habe dieses Beamtendeutsch einfach nicht richtig verstanden. Aber nun zu meiner aktuellen beruflichen Lage:
Job A: Vollzeit - versicherungspflichtig 1.850€ Brutto/Monat
Job B: Minijob - unterhalb der 450€ Netto/Monat Grenze (315€/Monat) - ergo keine Abführung von Steuern
Job C: selbstständig/Freiberufler!? als Usability Tester - 100-200€/Monat
Was ich bisher rausfinden konnte: Bis 410€/Jahr wären steuerfrei. 411€-820€ verminderter Steuersatz. Danach "normaler" Steuersatz.
Meine Fragen wären folgende:
1. Bin ich als Usability Tester Freiberuflicher oder Selbstständiger?
2. Wieviel Prozent Einkommensteuer!? würden pro Jahr auf den Job C anfallen?
3. Folgendes habe ich mal gelesen: "Übt ein Steuerpflichtiger mehrere Tätigkeiten aus, ist die Summe aller Einkünfte aus diesen Tätigkeiten zu versteuern." Aus Job B muss ich keine Steuern zahlen, da unterhalb der Minijobgrenze. Wenn ich also Job C annehmen würde, müsste ich dann auch für Job B steuern zahlen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
VG
*testet Software und Webseiten auf Benutzerfreundlichkeit nach Auftragseingang
Steuersatzhöhe bei 2x nichtselbstständige Arbeit und 1x Nebentätigkeit
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Steuersatzhöhe bei 2x nichtselbstständige Arbeit und 1x Nebentätigkeit
1. kein Freiberufler, ist ein gewerbliche Tätigkeit
2. Minijob kommt nicht in die Steuererklärung
3. Gewinn aus Gewerbe: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn - Steuern bei Ledigem ca. 20-25% - genauere Bereehnung macht ein Steuerberater oder ein Programm.
Es muss ein Gewerbe angemeldet werde, dann kommt Anmeldung beim Finanzamt. Bei Steuererklärung zusätzlich erforderlich: EÜR, USt + GewSt-Erklärungen: alles elektronisch abgeben!
Lia
2. Minijob kommt nicht in die Steuererklärung
3. Gewinn aus Gewerbe: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn - Steuern bei Ledigem ca. 20-25% - genauere Bereehnung macht ein Steuerberater oder ein Programm.
Es muss ein Gewerbe angemeldet werde, dann kommt Anmeldung beim Finanzamt. Bei Steuererklärung zusätzlich erforderlich: EÜR, USt + GewSt-Erklärungen: alles elektronisch abgeben!
Lia
Re: Steuersatzhöhe bei 2x nichtselbstständige Arbeit und 1x Nebentätigkeit
Folgendes habe ich mal gelesen: "Übt ein Steuerpflichtiger mehrere Tätigkeiten aus, ist die Summe aller Einkünfte aus diesen Tätigkeiten zu versteuern." Richtig - das bezieht sich aber auf steuerpflichtige Tätigkeiten. Dazu gehört der Minijob halt nicht, weswegen er bei der Steuererklärung außen vor bleibt.