Fahrten zur Arbeitsstätte Zeile 17 und anderes

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Martin89
Beiträge: 3
Registriert: 8. Feb 2017, 20:42

Fahrten zur Arbeitsstätte Zeile 17 und anderes

Beitrag von Martin89 »

Hallo,

ich möchte dieses Jahr zum ersten Mal eine Steuererklärung machen, bin aber gerade etwas ratlos. Die Fragen habe ich, bevor hier Nachfragen kommen, auch schon probiert anderweitig zu klären, aber scheinbar waren diese zu "einfach" bzw. nicht speziell genug, um mir zu Helfen.
Elsterhilfe hat mich schon recht gut durch die Probe-Erklärung bekommen, aber bei der Pendlerpauschale habe ich ein Problem.

Ich trat letztes Jahr im Februar eine neue Stelle an - da ich in absehbarer Zeit umziehen wollte konnte ich kein Jobticket erhalten (es gibt eines für Fern und eines für den ÖPVN und es wird nicht gern gewechselt), daher wurden mir die Kosten für die Fahrt erstattet. Nun habe ich meinen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und unter Punkt 18 steht "pauschalversteuert", was die ÖPVN Karte darstellt, aber unter Punkt 17 ist nichts vermerkt. Heute habe ich mir mal die betrieblichen Abrechnungen zeigen lassen und gesehen, dass diese Kosten einfach als "Barauslagen für Reisekosten" behandelt wurde. (Sammelbeförderung oder ein ähnlicher Grund liegt nicht vor und Reisekosten sind es eigentlich nicht, oder?)
Muss ich diese also angeben, wenn Elster nach nicht versteuerten Arbeitgeberzuschüssen fragt oder nicht?
In der Praxis lief es so - ich besorgte mir ein Monatsticket der Bahn und habe es dann 1:1 aufs Bankkonto ersetzt bekommen.


Dann weniger drängelnde Fragen. Wird die Umzugkostenpauschale auch gekappt, wenn man in einer WG mit Verwandten ohne Mietvertrag gewohnt hat, aber mit Beteiligung der Kosten?
Die Umzugskostenpauschale wird ja auf 20% reduziert, wenn man vorher keine eigene Wohnung hatte und z.B. bei seinen Eltern gewohnt hat. Gilt dies auch für eine
Meine Mietkaution wurde auf einem "Treuhandkonto kapitalsteuerfrei" angelegt - jedenfalls laut meinen Vermieter. Hierzu erhielt ich einen Kontoauszug meines Vermieters, keine Steuerbescheinigung. Dies würde ich als Zinszahlung ohne abgezogene inländische Steuern (Kap 14) angeben.
Freistellungsauftrag kann ich ja leider nicht abgeben, da das Konto auf meinen Vermieter läuft. Kann ich die Zinsen nach der Auszahlung mit der nächsten Erklärung eigentlich zurückfordern? Da ich im letzten Jahr unter dem Pauschbetrag lag, hätte ich sonst ja nichts zahlen müssen.


Danke euch und entschuldigt, falls es zuviel für einen Thread war. Ich wollte nicht gleich 3 Threads aufmachen, aber falls dies gewünscht ist, dann werde ich in Zukunft trennen.
Martin89
Beiträge: 3
Registriert: 8. Feb 2017, 20:42

Re: Fahrten zur Arbeitsstätte Zeile 17 und anderes

Beitrag von Martin89 »

Also die dringendste Frage stellt für mich die bzgl. der Fahrtkosten statt. Der Rest ist nicht so wichtig, da ich wahrscheinlich sowieso erst versuchen werde die ganze Pauschale zu erhalten und bei den Zinsen geht es nur ums Centbeträge - aber ob ich wegen der einen Sache nun zum Berater (ob Verein oder Steuerberater) muss... Das frag ich mich jetzt
Bisher konnte ich das Problem auch nicht lösen.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Fahrten zur Arbeitsstätte Zeile 17 und anderes

Beitrag von schlauelia »

wenn man Fahrtkosten vom AG erhalten hat, muss man diese auch angeben und der Betrag steht ja auch auf der Lohnsteuerbescheinigung: da können Sie nicht schummeln!

Die Umzugskosten geben Sie einfach so an, wie es gefragt wird.

Die Zinsen müssen Sie nur angeben, wenn sie über 801,-- im Jahr waren - wohl kaum, bei den niedrigen Zinsen zur Zeit.
Und die Zinsen bekommt auch nicht zurück - Sie meinen bestimmt die Steuer auf die Zinsen?? Diese ja, wenn man eine Steuerbescheinigung hat.

Lia
Martin89
Beiträge: 3
Registriert: 8. Feb 2017, 20:42

Re: Fahrten zur Arbeitsstätte Zeile 17 und anderes

Beitrag von Martin89 »

Stimmt es ging um die Steuern auf Zinsen. Das Konto läuft auf den Vermieter bzw. es handelt sich.um.ein Treuhandkonto. Ein Freistellungsauftrag war also leider nicht möglich. Beim Umzug wollte ich eigentlich die Pauschale nutzen. Also der Teil für sonstige Kosten.

Schummeln will ich natürlich nicht,darum frag ich ja,ABER wie gesagt bevor ich meine öpvn Karte erhielt,welche auf der Lohnsteuerkarte vermerkt ist, würden Tickets einfach zurückerstattet als Barauslage und davon steht nichts auf der Karte. Um diesen Teil ging es mir.


Danke Schönau für die Hilfe. Steuerbescheinigung habe ich nicht nur einen jährlichen Kontoauszug durch die Wohnungsgesellschaft bzw. die haben mir den der Bank weitergeleitet erhalten.
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