Fahrtkosten rückwirkend geltent machen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
torino
Beiträge: 2
Registriert: 18. Okt 2014, 13:22

Fahrtkosten rückwirkend geltent machen

Beitrag von torino »

Hallo,
ich mache derzeit eine Ausbildung. Im ersten Jahr war das Einkommen nun noch nicht so hoch. Also noch weit weg vom Grudfreibetrag. Trotzdem ist man mit dem Auto zur Arbeit gefahren. Kann ich die gefahrenen Kilometer auch noch im 2. oder 3. Ausbildungsjahr oder sogar noch nach der Ausbildung mir anrechnen lassen? Wenn ja was muss ich tun damit dieses nicht an gültigkeit verliert? Als Nachweis habe ich den Ausbildugsplan.
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fahrtkosten rückwirkend geltent machen

Beitrag von muemmel »

Kann ich die gefahrenen Kilometer auch noch im 2. oder 3. Ausbildungsjahr oder sogar noch nach der Ausbildung mir anrechnen lassen? Nö. Lösen Sie sich mal von der Vorstellung, Ihre Kosten müßten sich immer und grundsätzlich auswirken - liegt man unter dem Grundfreibetrag, hat man einfach Pech gehabt.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Fahrtkosten rückwirkend geltent machen

Beitrag von StephanM »

§11 EstG : Zu-/Abflussprinzip = Ansatz in dem Jahr in dem es Aufwand war. Wenn es sich nicht auswirkt, Pech gehabt.
Antworten