Hallo,
ich mache derzeit eine Ausbildung. Im ersten Jahr war das Einkommen nun noch nicht so hoch. Also noch weit weg vom Grudfreibetrag. Trotzdem ist man mit dem Auto zur Arbeit gefahren. Kann ich die gefahrenen Kilometer auch noch im 2. oder 3. Ausbildungsjahr oder sogar noch nach der Ausbildung mir anrechnen lassen? Wenn ja was muss ich tun damit dieses nicht an gültigkeit verliert? Als Nachweis habe ich den Ausbildugsplan.
Fahrtkosten rückwirkend geltent machen
Re: Fahrtkosten rückwirkend geltent machen
Kann ich die gefahrenen Kilometer auch noch im 2. oder 3. Ausbildungsjahr oder sogar noch nach der Ausbildung mir anrechnen lassen? Nö. Lösen Sie sich mal von der Vorstellung, Ihre Kosten müßten sich immer und grundsätzlich auswirken - liegt man unter dem Grundfreibetrag, hat man einfach Pech gehabt.
Re: Fahrtkosten rückwirkend geltent machen
§11 EstG : Zu-/Abflussprinzip = Ansatz in dem Jahr in dem es Aufwand war. Wenn es sich nicht auswirkt, Pech gehabt.