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Geldwerter Vorteil von welchem Betrag??

Verfasst: 15. Dez 2016, 15:35
von dumbofant
Hallochen,

ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber 2 VIP Karten für Fußball Bundesligaspiele.
Seine Firma, wo der Arbeitnehmer angestellt ist sponsort den Fußballverein.
Die VIP Karte hat pro Spiel einen Wert von 120 Euro. (also 2 x 12o Euro)
Die Aufteilung je VIP Karte erfolgt folgendermaßen. (Ausweis der ertragssteuerlichen Aufwendungen für Ehrentickets)
45 Euro für Ticket
45 Euro für Werbeleistung
30 Euro Bewirtung

Die Firma / Arbeitgeber versteuert pauschal die Karten nicht!
Der Nutzer der Karten, der Arbeitnehmer nutzt die beiden Karten mit seiner Frau.

Welcher Betrag davon kommt steuerlich für den Arbeitnehmer zum tragen??
Der Betrag von 2 x 45 Euro für Ticket ODER der gesamte Wert der Karte von 2 x 120 Euro??
Es entsteht ja ein geldwerter Vorteil bzw. eine Zufluss Besteuerung!

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.

Re: Geldwerter Vorteil von welchem Betrag??

Verfasst: 16. Dez 2016, 16:20
von Yets
Na das klingt doch mal nach einen tollen geldwerten Vorteil. Kann dir da leider nicht helfen, aber konntest du bereits eine Antwort finden?

Re: Geldwerter Vorteil von welchem Betrag??

Verfasst: 17. Dez 2016, 21:02
von dumbofant
Nein, leider habe ich hier noch keinen gefunden der hier Ahnung von hat.
Ich hätte gesagt das man nur den Ticketpreis versteuern muss. (das ist ja sozusagen die Zuwendung)
Gibt ja einen VIP Logen Erlass.

Aber ich hoffe das sich jmd. findet der Ahnung hat.

Re: Geldwerter Vorteil von welchem Betrag??

Verfasst: 18. Dez 2016, 11:47
von schlauelia
Sie sind der Arbeitnehmer?

Dann ist doch der Arbeitgeber derjenige, der versteuern müsste und der sollte sich steuerlich beraten lassen!

Re: Geldwerter Vorteil von welchem Betrag??

Verfasst: 18. Dez 2016, 13:41
von dumbofant
Ja, ich bin Arbeitnehmer.

Ja der AG müsste es angeben oder ich halt spätestens bei der Lohnsteuererklärung oder?

Mir geht es halt wirklich darum ob als Steuerzufluss der komplette Wert der VIP Karte/en zählt oder
ob hier "nur" der Sitzplatzanteil zählt.
(ist ja aufgeteilt in Ticketpreis, Bewirtung, Werbung)

Danke für eure Hilfe.

Re: Geldwerter Vorteil von welchem Betrag??

Verfasst: 18. Dez 2016, 19:01
von dumbofant