Nachzahlung nach Steuerbescheid (mit Abfindung)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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xiero
Beiträge: 3
Registriert: 16. Nov 2016, 11:45

Nachzahlung nach Steuerbescheid (mit Abfindung)

Beitrag von xiero »

Hallo,

bisher habe ich als Gast immer mitgelesen, doch nun habe ich eine Frage. Falls dieses Forum falsch ist, bitte verschieben.

Heute kam der Steuerbescheid 2015...mit einer saftigen Nachforderung. Ich fürchte der Bescheid stimmt, aber vielleicht irre ich mich und bitte daher um eure Meinung.
Sachverhalt:
Er: Bruttolohn, ganzes Jahr gearbeitet
Sie: in Elternzeit mit EG bis 04/15 und dann Betreuungsgeld + Kindergeld für 4 Kinder, Kündigung zum 28.02.15 mit Abfindung iHv 55.567 Euro + Auszahlung Überstunden iHv 890 Euro

Nach Bescheid:
Einkommen zusammen 115.291
Abzgl. Freibetrag 4 Kinder 28.608
zu versteuerndes Einkommen 86.683

Soweit alles klar.
Berechnung der Steuer:
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach Splittingtarif mit 13,9996% aus 31.116 = 4.356 Euro Steuern
zu versteuern nach §34(1) EStG aus 55.567 = 14.250 Euro Steuern (AG hatte nach Fünftel-Regel 9585 Euro Steuern einbehalten)

Ergibt Steuern 18.606 Euro + Kindergeld etc 9468 Euro = 28.007 Euro Einkommenssteuer.

Ist das so korrekt berechnet? FA will 7.000 Euro nachgezahlt haben....

Danke euch.
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Nachzahlung nach Steuerbescheid (mit Abfindung)

Beitrag von muemmel »

AG hatte nach Fünftel-Regel 9585 Euro Steuern einbehalten Das kann nicht sein. Zur Anwendung der Fünftelregelung muß bekannt, wie hoch der Arbeitslohn eines Kalenderjahres ist - woher hat er das 28.02. gewußt?
xiero
Beiträge: 3
Registriert: 16. Nov 2016, 11:45

Re: Nachzahlung nach Steuerbescheid (mit Abfindung)

Beitrag von xiero »

Hallo,

steht so auf der Abrechnung. Elternzeit war das ganze Jahr geplant, daher vielleicht. Steuerklasse 5
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Nachzahlung nach Steuerbescheid (mit Abfindung)

Beitrag von StephanM »

Die Problematik ist der Progressionsvorbehalt des Eltern/Betreuungsgeldes.

Da ich selber mit Elster Formular (kostenlos) zuhause arbeite, auch hier der Vorschlag: Das Programm herunterladen und die Daten der Steuererklärung eingeben (Falls nicht schon sowieso damit gearbeitet wurde)
Anschließend für jeden die Daten für die Einzelveranlagung eingeben und proberechnen. Steuerbeträge aus beiden Einzelveranlagungen addieren und mit der Zusammenveranlagung vergleichen.

Da die Progressionseinkünfte nur bei der EF sind könnte die Einzelveranlagung günstiger sein. Müsste man aber mal mit genauen Zahlen durchrechnen. Hatte letztens einen Fall, bei dem es sich bei gesamter Steuer von ca 3.000 EUR um 400-500 EUR auswirkte.
Falls es günstiger ist, Einspruch einlegen und Einzelveranlagung beantragen.
xiero
Beiträge: 3
Registriert: 16. Nov 2016, 11:45

Re: Nachzahlung nach Steuerbescheid (mit Abfindung)

Beitrag von xiero »

Hallo,
danke für den Hinweis.

Habe das ganz mit einer Steuersoftware durchgerechnet. Ergebnis war bis auf 50 Euro genau die Nachforderung des Finanzamtes. Doch dann der Klick auf Veranlagungsoptimierung...... und siehe da, anstelle einer Nachzahlung bekomme ich sogar noch was raus.
Das die Veranlagung echt so einen Unterschied ausmacht, immerhin fast 8TEuro (als Angabe der Software)

Widerspruch ist draussen mit Änderung auf getrennte Veranlagung und Zahlungsaussetzung.

Danke für den Tipp!!!!!
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