Arbeitszimmer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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steuerwoodoo
Beiträge: 8
Registriert: 28. Feb 2008, 14:14

Arbeitszimmer

Beitrag von steuerwoodoo »

Mein Arbeitszimmer ist ein Durchgangszimmer, durch das man immer kommt, wenn man ins Schlafzimmer will. Kann ich die Kosten für das Arbeiszimmer trotzdem absetzen?
Meine Freundin sagt: ja. :D
theo w.
Beiträge: 13
Registriert: 28. Feb 2008, 15:37

Re: Arbeitszimmer

Beitrag von theo w. »

Der Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer setzt die räumliche Trennung zwischen Wohnbereich und häuslichem Arbeitszimmer voraus. Hierzu muss grundsätzlich ein separater Arbeitsraum vorhanden sein, der von den übrigen Wohnräumen durch eine Wand/Tür getrennt ist. Nicht ausreichend ist eine bloße Arbeitsecke in Privaträumen, auch wenn der Arbeitsbereich durch einen Raumteiler (Vorhang, Möbel) vom privaten Bereich optisch getrennt ist. Auch eine zum Wohnzimmer offene (beruflich genutzte) Galerie wird nicht als separates Arbeitszimmer anerkannt; desgleichen nicht ein durch 3 Wände begrenzter und zum Hausflur offener Raum.

Wenn das Arbeitszimmer durchquert werden muss, um in andere private Räume zu gelangen, kommt dem Zimmer eine Verteilerfunktion zu, was eine steuerliche Anerkennung ebenfalls ausschließt. Das Durchqueren des Raums, um in das Schlafzimmer oder in Nebenräume zu gelangen, ist jedoch als eine private Mitbenutzung von nur ganz untergeordneter Bedeutung zu werten, so dass die Abzugsfähigkeit erhalten bleibt. Ebenso wurde entschieden, wenn das Arbeitszimmer Durchgangszimmer zum einzigen Bad/WC der Wohnung ist. Bildet das Arbeitszimmer zwangsläufig den Durchgang zu Terrasse oder Garten oder zum einzigen Balkon und besteht kein anderer Zugang, liegt hierin eine steuerschädliche private Mitbenutzung[. Kann umgekehrt das Arbeitszimmer nur über einen Privatraum betreten werden, ist dies nicht steuerschädlich, solange durch eine Tür die getrennte Nutzung des Arbeitszimmers gewährleistet ist. :)

Ab 2007 kannst Du das aber alles vergessen, da ein häusliches Arbeitszimmer - egal ob Durchgangszimmer oder nicht - nur noch anerkannt wird, wenn dort der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit stattfindet. :evil:

Grüße aus Bayern
steuerwoodoo
Beiträge: 8
Registriert: 28. Feb 2008, 14:14

Re: Arbeitszimmer

Beitrag von steuerwoodoo »

Hallo Theo W.,

vielen Dank für Deine Ausführungen. Inzwischen habe ich noch einmal ein wenig geforscht. Gute Ausführungen zum Thema gibt es auch beim Wirtschaftswiki unter Arbeitszimmer. :o
theo w.
Beiträge: 13
Registriert: 28. Feb 2008, 15:37

Re: Arbeitszimmer

Beitrag von theo w. »

Stimmt, "da werden Sie geholfen"!!!! :D
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