Erste Steuererklärung (für 2015) - Unklarheiten stud. Beschäftigung vs. Festanstellung vs. Student vs. Krankenkasse..

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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japan-
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Erste Steuererklärung (für 2015) - Unklarheiten stud. Beschäftigung vs. Festanstellung vs. Student vs. Krankenkasse..

Beitrag von japan- »

Guten Abend zusammen,

ich versuche mich seit einigen Stunden an meiner ersten Steuererklärung.. leider werde ich a) nicht schlau darauß und b) dadurch auch nicht fertig..

Hier einmal mein Werdegang:

18.08.2014 - 17.02.2015 staatliche Anerkennung als Sozialpäd. bei Firma A - monatliches Einkommen ca. 1.200,- brutto
18.02.2015 - 17.08.2015 Studentischer Beschäftigter bei Firma A auf 20 Stunden pro Woche - monatliches Einkommen ca. 1150 ,- brutto
15.08.2015 - 31.12.2015 (nur für mein Beispiel und die Steuer bis Ende 2015) Anstellung bei Firma B als Soz.päd. ca. 2450,- brutto

Nun gibt es verschiedene Dinge die mich verunsichern. Ich bin ohne Pause seit 2010 an einer Universität eingeschrieben (und bleibe es auch noch). Da ich nicht weiß, ob es hilft oder nützt: Geb. Jan 1991. Kindergeld immer selbst überwiesen bekommen, auch während der staatlichen Anerkennung, da ich das der Familienkasse erklären konnte das es Teil des Studiums ist.

1. Frage, wie gibt man denn (sehr) kleine Finanzspritzen von den Eltern an?
2. Kindergeld angeben, wenn ja wo?

Nun habe ich ja auch noch 2 mal "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2015" vor mir liegen.. Einmal von Firma A vom 01.01. - 17.08.15 und der zweite von Firma B vom 15.08. - 31.12.15.

3. Bekomme ich Schwierigkeiten bzgl. der 2 Tage "Lohnsteuerklasse 6" bei Firma A?
4. Sind Studentische Beschäftigungen nicht irgendwie "frei" gewesen?
--> Kann/Muss ich die Tätigkeiten separat angeben? Das funktioniert ja quasi gar nicht, da es ja ein Arbeitgeber war?
5. Kann/Muss ich die selbst gezahlten Versicherungsbeträge irgendwo angeben?
6. Ab wann beginne ich mit der Erklärung?
(Am schönsten sieht es aus, wenn ich nur die Zeit bei Firma B angebe, was ich mir wiederum auch schon selbst erklären kann )
7. Kann/Muss ich meinen Studentenstatus nutzen?

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Vielleicht mehr Infos zu den Bescheinigungen:

Angegebene Zahlen beim Ausdruck von 01.01. - 17.08.2015

Bruttoarbeitslohn: 8.936,71
Einbehaltene Lohnsteuer: 268,23
Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung: 835,58
Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung: 835,58
Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung: 157,35
Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung: 29,50
Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung: 31,06
Beiträge zur privaten KV und PV-Pflichtv. oder Mindestvorsorgepauschale: 915,34
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Angegebene Zahlen beim Ausdruck von 15.08. - 31.12.2015

Bruttoarbeitslohn: 1770,32
Einbehaltene Lohnsteuer: 1564,75
Einbehaltener Solidaritätszuschlag: 85,99
Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung: 1100,55
Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung: 1100,55
Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung: 894,51
Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung: 167,71
Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung: 176,56

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Ca. 1.700,- bekomme ich, wenn ich nur meine Festanstellung bei Firma B nehme und alles richtig verstehe.
Ca. 16,- zahle ich, wenn ich von 01.01. - 31.12.2015 nehme und alles richtig verstehe..

Wird meine Unklarheit irgendwie deutlich? :s

Beste Grüße,
japan-
schlauelia
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Re: Erste Steuererklärung (für 2015) - Unklarheiten stud. Beschäftigung vs. Festanstellung vs. Student vs. Krankenkasse.

Beitrag von schlauelia »

Kindergeld gehört in die Steuererklärung der Eltern, deren "Finanzspritzen" werden nirgendwo angegeben!

Wurde die studentische Hilfskraft als Minijob ausgeübt? Wenn ja, gehört sie nicht in die Steuererklärung.

Offensichtlich haben Sie alles über elster eingegeben? Wenn dort bei der Berechnung - Steuer 2015 0,-- rauskommt, ist das ok und auch für Vorjahre lohnt sich dann keine Steuererklärung ( Stichwort: Verlustvortrag).

Ausgaben für Jobs und Studium sind Werbungskosten und wirken sich aus, wenn sie insgesamt über 1.000,-- liegen.

Lia
muemmel
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Re: Erste Steuererklärung (für 2015) - Unklarheiten stud. Beschäftigung vs. Festanstellung vs. Student vs. Krankenkasse.

Beitrag von muemmel »

Wurde die studentische Hilfskraft als Minijob ausgeübt? Ein Job mit 1150 Euro Bruttolohn ist natürlich kein Minijob.
Sind Studentische Beschäftigungen nicht irgendwie "frei" gewesen? Nö. Die genießen Privilegien hinsichtlich der Sozialversicherung - steuerlich werden sie behandelt wie alle Jobs.
Kann/Muss ich die selbst gezahlten Versicherungsbeträge irgendwo angeben? Die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung sollten Sie angeben, denn die sind steuermindernd (Anlage Vorsorgeaufwendungen). Falls Sie eine Haftpflichtversicherung haben, ist die ebenfalls als Sonderausgabe absetzbar. Falls Sie einer Kirche angehören, kann man übrigens auch die Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen.
(Am schönsten sieht es aus, wenn ich nur die Zeit bei Firma B angebe, was ich mir wiederum auch schon selbst erklären kann ) Und das wäre dann schlicht strafbare Steuerhinterziehung - hier sind alle 3 Jobs anzugeben.
Bekomme ich Schwierigkeiten bzgl. der 2 Tage "Lohnsteuerklasse 6" bei Firma A? Gut möglich - deswegen sind Sie nämlich pflichtveranlagt, d. h., Ihre Erklärung hätte dem FA längst (bis zum 31.05.) vorliegen müssen. Es könnte folglich ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden - das passiert aber wohl nicht in jedem Falle.

Übrigens würde ich hier insgesamt mit einer Rückzahlung rechnen, da die Besteuerung für Job Nr. 3 zu hoch gewesen sein dürfte.
japan-
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Re: Erste Steuererklärung (für 2015) - Unklarheiten stud. Beschäftigung vs. Festanstellung vs. Student vs. Krankenkasse.

Beitrag von japan- »

Vielen Dank schon einmal für die Reaktionen.

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schlauelia hat geschrieben: Wurde die studentische Hilfskraft als Minijob ausgeübt? Wenn ja, gehört sie nicht in die Steuererklärung.

Lia
Das entfällt meines Wissens durch die Höhe des Verdienstes in dieser Zeit:
japan- hat geschrieben: 18.02.2015 - 17.08.2015 Studentischer Beschäftigter bei Firma A auf 20 Stunden pro Woche - monatliches Einkommen ca. 1150 ,- brutto

japan-
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muemmel hat geschrieben:Bekomme ich Schwierigkeiten bzgl. der 2 Tage "Lohnsteuerklasse 6" bei Firma A? Gut möglich - deswegen sind Sie nämlich pflichtveranlagt, d. h., Ihre Erklärung hätte dem FA längst (bis zum 31.05.) vorliegen müssen. Es könnte folglich ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden - das passiert aber wohl nicht in jedem Falle.
Heißt das für mich dann: 3 Lohnesteuererklärungen?
1) 01.01. - 17.08.15 Firma A
2) 15.08. - 17.08.15 Firma A+B
3) 15.08. - 31.12.15 Firma B ?

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muemmel hat geschrieben: Übrigens würde ich hier insgesamt mit einer Rückzahlung rechnen, da die Besteuerung für Job Nr. 3 zu hoch gewesen sein dürfte.

muemmel
An diesem Punkt bin ich davon ausgegangen, dass mir das eben Elster (und co.) durch die "genauen Angaben" von Zeiträumen und Daten ausrechnet? (-:

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Danke auch für die Anregungen zum Thema Versicherungen!

Grüße.
muemmel
Beiträge: 4835
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Re: Erste Steuererklärung (für 2015) - Unklarheiten stud. Beschäftigung vs. Festanstellung vs. Student vs. Krankenkasse.

Beitrag von muemmel »

Heißt das für mich dann: 3 Lohnesteuererklärungen? Nö, das kommt alles in eine Steuererklärung, nämlich die für 2015.
An diesem Punkt bin ich davon ausgegangen, dass mir das eben Elster (und co.) durch die "genauen Angaben" von Zeiträumen und Daten ausrechnet? (-: Ich benutze Elster nicht, insofern kann ich Ihnen dazu auch nichts sagen. Man könnte das ja mal durchrechnen, aber Ihre Zahlen sind falsch - jedenfalls eine davon: Daß Sie in Job Nr. nur 1770 Euro verdient haben, kann ja nicht stimmen. Evtl. 11.770 Euro? Dann fiele eine Jahressteuer (inkl. Soli) von etwa 1.800 Euro an. Folglich gäbe es eine bescheidene Rückerstattung von so 120 Euro, vorausgesetzt, man haut Ihnen nicht die 10 % Verspätungszuschlag auf die Jahressteuer.
japan-
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Re: Erste Steuererklärung (für 2015) - Unklarheiten stud. Beschäftigung vs. Festanstellung vs. Student vs. Krankenkasse.

Beitrag von japan- »

Da lag in der Tat ein Tippfehler vor.

Danke für die Antworten.

Grüße.
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