Was beachten bei Aufstockung von Minijob auf Teilzeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Kruschpel
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Registriert: 24. Jun 2016, 12:54

Was beachten bei Aufstockung von Minijob auf Teilzeit

Beitrag von Kruschpel »

Hallo,

ich trage mich mit dem Gedanken, mich bei meinem Arbeitgeber für mehr Stunden zu bewerben. Zurzeit bin ich im Minijob tätig. Steuerlich ist das natürlich nicht so schlecht, da wir so keine Einkommensteuer zahlen müssen. Mein Partner hat die LstKlasse 3, ich die 5.

Als Teilzeitkraft würde ich wohl schätzungsweise zwischen 800 und 900 Euro netto bekommen?!

Sollte ich etwas beachten, wenn ich aufstocke? Eine Kollegin hatte das nämlich auch mal gemacht und meinte, sie hätte so viele Steuern nachzahlen müssen. Und andere meinen, das lohnt sich fast nicht, mehr Stunden zu arbeiten.

In der Steuererklärung sind wir zusammen veranlagt. Vielleicht hat es ja auch damit zu tun, dass man die Veranlagung nur mit jedem neuen Kalenderjahr wieder ändern kann und daher dann mehr Steuern zahlt als wenn man getrennt veranlagt ist? Kann man die Veranlagung überhaupt so schnell wieder ändern?

LG

Kruschpel
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Was beachten bei Aufstockung von Minijob auf Teilzeit

Beitrag von muemmel »

Als Teilzeitkraft würde ich wohl schätzungsweise zwischen 800 und 900 Euro netto bekommen?! Sie bekämen also 1.500 Euro brutto? Und das Gehalt des Gatten müßten Sie auch mal verraten, wenn man da was berechnen soll...
daher dann mehr Steuern zahlt als wenn man getrennt veranlagt ist? Eine getrennte Veranlagung von Ehegatten ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll.
Kruschpel
Beiträge: 6
Registriert: 24. Jun 2016, 12:54

Re: Was beachten bei Aufstockung von Minijob auf Teilzeit

Beitrag von Kruschpel »

So genau weiß ich nicht, was ich bekäme, da ich ja auch noch nicht weiß, wie viele Stunden ich kriege. Und dann noch nicht mal welcher Stundenlohn. Meinen Recherchen nach handelt sich wohl eher um 800 Euro brutto.

Mein Partner verdient so 1.650 Euro brutto plus Fahrgeld.

LG

Kruschpel
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Was beachten bei Aufstockung von Minijob auf Teilzeit

Beitrag von muemmel »

Meinen Recherchen nach handelt sich wohl eher um 800 Euro brutto. In Klasse 5? Das macht dann so 1.250 Euro im Monat. Da Ihre Verdienste ähnlich sind, könnten Sie ja in 4/4 wechseln - das würde Ihr Einkommen netto auf 950 Euro pushen. Der Partner würde sich natürlich verschlechtern - von 1300 auf 1170 Euro. Dafür fällt am Ende keine Nachzahlung an...
Kruschpel
Beiträge: 6
Registriert: 24. Jun 2016, 12:54

Re: Was beachten bei Aufstockung von Minijob auf Teilzeit

Beitrag von Kruschpel »

Also ich rechne mal mit 900 Euro brutto!

Wenn ich nach der Splittingtabelle rechne, dann hätte ich letztlich im Monat noch 225 Euro mehr im Beutel. Für die 3fache Arbeit noch nicht mal doppelt so viel Geld. Dann kommt ja noch die Sozialversicherung.

Ich rechne also mit 900 brutto. Habe dann im Gegensatz zu meinem Minijob nach Abzug aller Abgaben noch 110 Euro etwa mehr im Beutel. Und muss ich dann noch in die Fahrtkosten investieren, da ich dann ja viel öfter zur Arbeit fahren muss.

Ich habe die Steuern, die wir gemeinsam zahlen müssten, mal nur auf mein Gehalt verrechnet, damit klar ist, was für uns letztlich mehr übrig bleibt.

Ist es tatsächlich möglich, dass sich eine Teilzeitstelle gegenüber einem Minijob gar nicht rechnet?
schlauelia
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Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Was beachten bei Aufstockung von Minijob auf Teilzeit

Beitrag von schlauelia »

bei einem Minijob werden nur geringe Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt - irgendwann wird sich das negativ auswirken ( Altersarmut): man sollte die Chance nutzen schon frühzeitig die Rentenanwartschaft zu erhöhen.
Das nur am Rande!

Wollen Sie lebenslang nur einen Minijob machen? Der Einstieg in einen höheren Verdienst sollte man nutzen!

Lia
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Was beachten bei Aufstockung von Minijob auf Teilzeit

Beitrag von muemmel »

Ist es tatsächlich möglich, dass sich eine Teilzeitstelle gegenüber einem Minijob gar nicht rechnet? Natürlich.
bei einem Minijob werden nur geringe Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt Da erwirbt man entsprechend dem Verdienst eine Rentenanwartschaft, es sei denn, man hat die Option abgewählt und zahlt gar keine AN-Beiträge zur RV. Oder anders gesagt - wer 40 Jahre lang eine Teilzeitstelle hat, wobei er die Hälfte des Durchschnittsverdienstes verdient, erwirbt 20 Rentenpunkte und damit einen Anspruch auf 600 Euro Rente. Keine echte Alternative, denn davon wird man nicht leben können...
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