Erst Freiberufler, dann Angestellter - wie in der Steuererklärung angeben?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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BTY
Beiträge: 3
Registriert: 10. Apr 2013, 10:19

Erst Freiberufler, dann Angestellter - wie in der Steuererklärung angeben?

Beitrag von BTY »

Hallo zusammen,
nachdem mir hier im Forum schon mehrfach geholfen wurde, brauche ich auch in diesem Jahr Hilfe.

Im Jahr 2015 habe ich von Januar bis Juli als Freiberuflerin gearbeitet mit Kleinunternehmerregelung, d.h. ich war nicht steuerpflichtig.
Meine Gesamteinnahmen für den Zeitraum Januar bis Juli lagen bei unter 1000€.

Seit November 2015 bin ich nun Angestellte, habe also ein Einkommen, das ich auch versteuere. Brutto lag ich für die Monate November+Dezember bei insgesamt ca. 6000€.

Die letzten Jahre als Freiberuflerin habe ich beim Finanzamt nur das EÜR-Formular abgegeben, aber keine Einkommenssteuererklärung. Jetzt muss ich wohl für 2015 aber eine komplette Erklärung abgeben. Nur wie mache ich das?

Trenne ich die beiden Einkünfte und gebe in der Einkommenssteuererlklärung nur das Einkommen von Nov+Dez an und in der EÜR-Anlage dann die 1000€ von Januar-Juli? Oder muss ich die freiberuflichen Einkünfte auch in der Einkommenssteuererklärung angeben? Wenn ja, wie mache ich kenntlich, welches Einkommen aus welchem Job kommt?

Ist bei meinem Gesamtjahreseinkommen nun damit zu rechnen, dass ich trotz Kleinunternehmerregelung Steuern für die freiberuflichen Einkünfte nachzahlen muss, weil ich aufs Jahr betrachtet nun insgesamt ca. 7000€ Einkünfte hatte?

Über Hilfe würde ich mich SEHR freuen :-)

Vielen Dank
BTY
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Erst Freiberufler, dann Angestellter - wie in der Steuererklärung angeben?

Beitrag von schlauelia »

natürlich müssen Sie eine ESt-Erklärung abgeben:
EÜR 2015 und Anlage S
Anlage N für die Angestellten-Tätigkeit
Dadurch wird ja dokumentiert, dass es 2 Einkunftsarten gibt - ESt - Mantelbogen und natürlich auch die Anlage Vorsorgeaufwand für KV/PV/RV.
Wenn alles unter 8.600,-- war, wird keine ESt rauskommen, aber das FA könnte fragen, wovon Sie gelebt haben!
Lia
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