Vorauszahlung auf die Einkommenssteuerr

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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maxessser
Beiträge: 1
Registriert: 11. Jan 2010, 13:42

Vorauszahlung auf die Einkommenssteuerr

Beitrag von maxessser »

Hallo bin neu hier und hab auch ein par Fragen.

Letztes Jahr wurde mir vom FA ein Vorauszahlungsbescheid in Höhe von 74 Euro per Quartal und zwar auch für die

Folgejahre zugestellt. Im Steuerbescheid für 2008 wurden mir nun alle bisher geleisteten Vorauszahlungen

zurückbezahlt. Allerdings ohne einen neuen Vorauszahlungsbescheid. Ich dachte es wär damit erledigt. Umso

erstaunter war ich, dass ich jetzt eine Mahnung incl. Mahngebühr erhalten habe.

1. Ist es zulässig dass das FA bei einer vollständigen Zurückerstattung der Vorauszahlungen KEINE Korrektur der

doch offensichtlich unbegründeten Vorauszahlungen vornehmen muss.
Soweit ich gelesen habe steht im § 37 EStG:

[ZITAT]
(3) Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheid fest. Die Vorauszahlungen bemessen sich

grundsätzlich nach der Einkommensteuer, die sich nach Anrechnung der Steuerabzugsbeträge (§ 36 Abs. 2 Nr. 2) BEI

DER LETZTEN Veranlagung ergeben hat.
[/ZITAT]

2. Der Absatzt 5 wurde ja für 2009 neu gefasst, d.h. der Minimalbetrag auf 100 Euro erhöht

[ZITAT]
(5) Vorauszahlungen sind nur festzusetzen, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro

für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen.
[/ZITAT]

Da 74 < 100 ist, stellt sich für mich die Frage nach der Rechtsgrundlage von mir 74 Euro Vorauszahlung fordern

zu wollen. Ist hier nicht eine Neufestsetzung (auf 0 ) durch das FA notwendig.

mfg maxessser
krümmel
Beiträge: 121
Registriert: 24. Sep 2008, 14:13
Wohnort: Köln

Re: Vorauszahlung auf die Einkommenssteuerr

Beitrag von krümmel »

WEnn du keine Vorauszahlungen mehr leisten möchtest, musst es auch beantragen.

Gruss
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