Hallo,
mein Sohn ist Student und hat 2014 sein Bachelor-Studium abgeschlossen und sofort mit seinem Zweitstudium, also seinem Masterstudium, weitergemacht. Er hatte 2014 einen 450€-Job, von dem er ein Jahreseinkommen von 2491€ hat. Am Ende des Jahres machte er ein Auslandsstudium. Er will beim Finanzamt etwa 6000€ Werbungskosten absetzen. Allerdings will das Finanzamt sein 450€-Job-Einkommen (2500€) gegenrechnen. Nach allem, was ich online gefunden habe, hat ein 450€-Job, der ja bereits pauschal versteuert ist, nichts in einer Steuererklärung zu suchen. Die Frage ist nun,
- ob das Finanzamt Recht hat (der 450€-Job wird gegengerechnet) oder
- ob der 450€-Job nicht in die Einkommenssteuererklärung gehört und falls ja wie erkläre ich dies dem Finanzamt.
Hier ist der Steuerbescheid:
Danke und Tschüss
450€-Job in Einkommenssteuererklärung
Re: 450€-Job in Einkommenssteuererklärung
Hier ist noch ein Link zum Steuerbescheid:
Re: 450€-Job in Einkommenssteuererklärung
anscheinend wurde der 450-EUR-Job auf Lohnsteuerdaten abgerechnet und nicht als pauschal versteuerter Mini-Job.
Re: 450€-Job in Einkommenssteuererklärung
Hallo,
vielen Dank für diese Antwort.
Es war eindeutig ausgemacht, dass es ein pauschal versteuerter 450€-Job mit Aufstockung der Rentenversicherung sein soll. Ich habe mal drei Belege angehängt. Die 16,19€ entsprechen den 3,9% vom 415,20€-Lohn für die Aufstockung der Rentenversicherung. Auch der Personengruppenschlüssel 109 passt für 'geringfügig entlohnte Beschäftigte'. Komisch ist allerdings, dass der Arbeitgeber die Steuerklasse 1 angegeben hat.
Hat der Arbeitgeber jetzt (wie vereinbart) einen pauschal versteuerten 450€-Job (mit RV-Aufstockung) angegeben oder nicht?
Falls nein, kann man das jetzt noch ändern?
Danke
vielen Dank für diese Antwort.
Es war eindeutig ausgemacht, dass es ein pauschal versteuerter 450€-Job mit Aufstockung der Rentenversicherung sein soll. Ich habe mal drei Belege angehängt. Die 16,19€ entsprechen den 3,9% vom 415,20€-Lohn für die Aufstockung der Rentenversicherung. Auch der Personengruppenschlüssel 109 passt für 'geringfügig entlohnte Beschäftigte'. Komisch ist allerdings, dass der Arbeitgeber die Steuerklasse 1 angegeben hat.
Hat der Arbeitgeber jetzt (wie vereinbart) einen pauschal versteuerten 450€-Job (mit RV-Aufstockung) angegeben oder nicht?
Falls nein, kann man das jetzt noch ändern?
Danke
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Re: 450€-Job in Einkommenssteuererklärung
Hallo,
da gibt es nichts mehr zu ändern. der Arbeitgeber hat nach Steuerklasse 1 abgerechnet, was auch ok ist.
Wenn was anderes ausgemacht war, besser früher mal die Lohnabrechnung ansehen!!!
da gibt es nichts mehr zu ändern. der Arbeitgeber hat nach Steuerklasse 1 abgerechnet, was auch ok ist.
Wenn was anderes ausgemacht war, besser früher mal die Lohnabrechnung ansehen!!!
Re: 450€-Job in Einkommenssteuererklärung
Ich hab's fast befürchtet; trotzdem danke für die Antwort. So wie ich es (das extrem komplizierte deutsche Steuerrecht) jetzt verstehe,
- hätte mein Sohn für 2500€ Lohn pauschal 2% = 50€ Lohnsteuer zahlen können und er hätte 2500€ mehr Werbungskosten gewährt bekommen, falls der Arbeitgeber den 450€-Job pauschal anstatt auf Steuerklasse 1 abgerechnet hätte.
- So wie's jetzt ist, hat er zwar 50€ Lohnsteuer gespart, kann aber in seinem ersten Berufsjahr, in dem er erstmalig (viel) Einkommen hat, 2500€ weniger absetzen.
Dumm gelaufen.
Trotzdem vielen Dank; ich verstehe es jetzt wenigstens etwas besser.
- hätte mein Sohn für 2500€ Lohn pauschal 2% = 50€ Lohnsteuer zahlen können und er hätte 2500€ mehr Werbungskosten gewährt bekommen, falls der Arbeitgeber den 450€-Job pauschal anstatt auf Steuerklasse 1 abgerechnet hätte.
- So wie's jetzt ist, hat er zwar 50€ Lohnsteuer gespart, kann aber in seinem ersten Berufsjahr, in dem er erstmalig (viel) Einkommen hat, 2500€ weniger absetzen.
Dumm gelaufen.
Trotzdem vielen Dank; ich verstehe es jetzt wenigstens etwas besser.