Hallo,
ich habe mich an einem Studium von 08/14 bis 08/15 probiert aber schnell gemerkt, dass das nichts für mich ist.
Mein Arbeitgeber hat die Hälfte der Studiengebühren bezahlt, fordert nun aber den Betrag zurück, da ich das Studium nicht weiter mache.
Meine Frage ist nun, ob ich die Rechnung für die Studienkosten die ich vom Arbeitgeber erhalten habe (die Rechnung kam im Sommer 2015 für den gesamten Zeitraum inkl. 2014), von der Steuer im Jahr 2015 absetzen kann. Die Steuererklärung für 2014 ist bereits gelaufen, dort hatte ich die Hälfte der Studienkosten als Fortbildungskosten angegeben.
Mir wurde schon gesagt, dass ich unter "Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG)" fündig werden könnte. Weiß da jemand mehr?
Beste Grüße
Sven
Werbungskosten Nebenberuflich studiert
Re: Werbungskosten Nebenberuflich studiert
Meine Frage ist nun, ob ich die Rechnung für die Studienkosten die ich vom Arbeitgeber erhalten habe (die Rechnung kam im Sommer 2015 für den gesamten Zeitraum inkl. 2014), von der Steuer im Jahr 2015 absetzen kann. Nö.
Mir wurde schon gesagt, dass ich unter "Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG)" fündig werden könnte. Richtig. Und wann fließt das Geld ab? Offenbar JETZT, 2016. Da können Sie es folglich in der Erklärung von 2016 unterbringen.
Mir wurde schon gesagt, dass ich unter "Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG)" fündig werden könnte. Richtig. Und wann fließt das Geld ab? Offenbar JETZT, 2016. Da können Sie es folglich in der Erklärung von 2016 unterbringen.