Werkstudent und Berufseinstieg - Nachzahlung zu befürchten?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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maxmusi
Beiträge: 9
Registriert: 11. Dez 2015, 11:52

Werkstudent und Berufseinstieg - Nachzahlung zu befürchten?

Beitrag von maxmusi »

Hallo zusammen,

im Januar hatte ich eine Werkstudentenanstellung an der Uni -- knapp 1000EUR brutto.
Davon wurden mir bereits Sozialabgaben abgezogen, das zeigt mein Lohnsteuernachweis, den ich nach Beendigung des Beschäftigtenverhältnisses erhalten habe. Jedoch keine Lohnsteuer.

Ab Februar bin ich dann für den Rest des Jahres ein Beschäftigungsverhältnis bei einer Firma eingegangen, sagen wir mal 50000 brutto. Wie läuft es hier in der Regel ab -- weiß mein Arbeitgeber (beispielsweise über einen Abgleich mit meiner Identifikationsnummer beim FA), dass ich zu vor eine Beschäftigung hatte und bezieht das verdiente Bruttogehalt in die Rechnung des prognostizierten Gesamtbruttos mit ein und passt damit auch meinen Steuersatz so an, dass es insgesamt passt? Oder geht der Arbeitgeber davon aus, dass ich in dem Jahr des Berufseinstiegs bei "0" anfange?

Denn "irgendwie" muss er doch hochrechnen, wie groß mein Jahresbruttogehalt sein wird, um daraus die Steuerabzüge jeden Monat festzulegen, oder nicht?

Danke vorab!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werkstudent und Berufseinstieg - Nachzahlung zu befürchten?

Beitrag von muemmel »

Denn "irgendwie" muss er doch hochrechnen, wie groß mein Jahresbruttogehalt sein wird, um daraus die Steuerabzüge jeden Monat festzulegen, oder nicht? Nein, muß er nicht und macht er auch nicht. Wie sollte er auch - der kann ja im Februar schließlich nicht wissen, ob Sie nicht beispielsweise im Juli kündigen. Nein, um Ihren steuerlichen Ausgleich müssen Sie sich selbst kümmern, in Form einer Steuererklärung. Eine Nachzahlung haben Sie schon deshalb nicht zu befürchten, weil "müssen" hier lediglich heißt, daß sich eine Erklärung empfiehlt, nicht daß es ein Gesetz gäbe, welches Sie zur Erklärung verpflichtet. Rein praktisch wird es hier vielmehr eine Erstattung geben, denn der AG besteuert Sie, als hätten Sie 60.000 Euro Jahreseinkommen - hatten Sie aber nicht. Die Höhe der Erstattung kann man mit so 500 Euro veranschlagen, plus ggf. ca. 40 Euro Kirchensteuer.
Zuletzt geändert von muemmel am 11. Dez 2015, 13:46, insgesamt 1-mal geändert.
maxmusi
Beiträge: 9
Registriert: 11. Dez 2015, 11:52

Re: Werkstudent und Berufseinstieg - Nachzahlung zu befürchten?

Beitrag von maxmusi »

Ah, verstehe, das macht natürlich Sinn.

Denn folgenden Gedankengang hat das gerade bei mir geweckt: Würde er mich nicht besteuern, als würde ich dort das ganze Jahr arbeiten, würde sich ja mein Nettogehalt im Folgejahr ändern (voraussichtlich verringern), wenn ich beispielsweise nur das halbe Jahr dort arbeite und davor keinen anderen, höher bezahlten Job hatte. Das wiederum wäre für mich als AN ja äußerst "blöd", da ich dann nicht genau mit einem fixen Nettogehalt im Voraus planen, sondern selbst auf das kommende Jahr eine Vorausrechnung machen müsste, wenn ich beispielsweise irgendwelche privaten Ansparungen plane.

Sehe ich das korrekt?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werkstudent und Berufseinstieg - Nachzahlung zu befürchten?

Beitrag von muemmel »

Sehe ich das korrekt? Ja, wobei der praktische Grund eher die Unplanbarkeit des Jahreseinkommens ist: Sie könnten kündigen oder ein halbes Jahr krank werden und dann Krankengeld statt Lohnfortzahlung kriegen oder Ihnen fällt ein Ziegel auf den Kopf und Sie sind dann tot oder erwerbsunfähig und was da nicht noch alles passieren kann.
maxmusi
Beiträge: 9
Registriert: 11. Dez 2015, 11:52

Re: Werkstudent und Berufseinstieg - Nachzahlung zu befürchten?

Beitrag von maxmusi »

Perfekt, danke für die tolle Unterstützung. Sehr einleuchtend nun :-)
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