Beitragvon muemmel » 11. Dez 2015, 13:22
Denn "irgendwie" muss er doch hochrechnen, wie groß mein Jahresbruttogehalt sein wird, um daraus die Steuerabzüge jeden Monat festzulegen, oder nicht? Nein, muß er nicht und macht er auch nicht. Wie sollte er auch - der kann ja im Februar schließlich nicht wissen, ob Sie nicht beispielsweise im Juli kündigen. Nein, um Ihren steuerlichen Ausgleich müssen Sie sich selbst kümmern, in Form einer Steuererklärung. Eine Nachzahlung haben Sie schon deshalb nicht zu befürchten, weil "müssen" hier lediglich heißt, daß sich eine Erklärung empfiehlt, nicht daß es ein Gesetz gäbe, welches Sie zur Erklärung verpflichtet. Rein praktisch wird es hier vielmehr eine Erstattung geben, denn der AG besteuert Sie, als hätten Sie 60.000 Euro Jahreseinkommen - hatten Sie aber nicht. Die Höhe der Erstattung kann man mit so 500 Euro veranschlagen, plus ggf. ca. 40 Euro Kirchensteuer.
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muemmel am 11. Dez 2015, 13:46, insgesamt 1-mal geändert.