Beitragvon Marius88 » 19. Nov 2015, 09:22
Hallo liebes Forum,
ich bin neu und habe eine dringende Frage. Ich bin derzeit dabei, meine Steuererklärung für 2011 zu machen. Hier ein paar Daten zum Jahr 2011:
- Student (gesamtes Jahr; vor dem Studium eine Ausbildung gemacht, d.h. Zweitstudium)
- von Februar bis Dezember als kurzfristig Beschäftigter angestellt, dabei aber nur 400€ im Monat verdient (also Einkommen ähnlich 400€-Job)
Jetzt habe ich ja schon herausgefunden, dass man einen pauschal versteuerten 400€ mini-Job NICHT in der Steuererklärung angeben muss. Wie sieht das bei mir aus? Grundsätzlich muss man eine kurzfristige Beschäftigung ja angeben, aber auch wenn man nicht mehr als 4800€/Jahr (400€/Monat) verdient? Ich habe KEINE Lohnsteuer gezahlt in 2011.
Ich möchte für 2011 einen Verlustvortrag geltend machen (Fahrtkostenpauschale zur Uni und Arbeitszimmer als Werbungskosten).
Wenn ich nun die 4400€ die ich in 2011 verdient habe tatsächlich angeben muss in der Steuererklärung unter "Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit", wie wird das dann mit den Werbungskosten verrechnet? Werden von den vollen 4400€ die Werbungskosten abgezogen? Das wäre ja doof, wenn ich das gewusst hätte, hätte ich lieber auf "pauschal versteuerter 400€ Basis" gearbeitet, denn die müsste ich ja nicht angeben?!
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Marius