Frage zu nichtselbstständigen Einahmen und freiberuflicher Tätigkeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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peter29091985
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Registriert: 15. Okt 2015, 12:35

Frage zu nichtselbstständigen Einahmen und freiberuflicher Tätigkeit

Beitrag von peter29091985 »

Liebe Leute,

ich habe leider keine Ahnung in welches Forum ich das nun schreiben soll, deswegen nehme ich doch einmal dieses.
Ich habe Musik studiert und war dieses Jahr komplett freiberuflich tätig. Nehmen wir mal an ich habe hier 12000 EUro Einnahmen gehabt und abzüglich Betriebsausgaben noch 9000.
Ab Oktober jetzt habe ich noch zusätzlich eine Teilzeitbeschäftigung von 53%. Brutto erhalte ich ungefähr pro Monat dafür 1800 Euro und Netto ca. 1300.
Also wären das 1800x3= 5400 Euro Brutto für das Jahr 2015 und damit 3900 Netto.
Was ich nun überhaupt nicht begreife ist, wie ich nun theoretisch meine Gesamtsteuer berechnen soll.
Alle sagen immer man nehme den Bruttolohn, addiere die Gewinne aus der freiberuflichen Tätigkeit und man habe dann das zu versteuernde Einkommen.
Allerdings begreife ich nicht - wieso muss ich das Bruttoeinkommen dazu nehmen? Ich bekomme doch schon den Nettolohn und der Arbeitgeber gibt dadurch schon für mich Steuern ab.
Und außerdem frage ich mich, wie bei meiner Konstellation aus selbstständiger und nichtsselbständiger Arbeit der Grundfreibetrag von ca 8300 berücksichtigt wird? Denn muss ich doch irgendwie noch abziehen können.
Habe ich nur Einnahmen aus dem einen oder anderen Topf erscheint es mir leichter zu sein, aber so komme ich damit nicht klar.
Ich denke ein Rechenbeispiel würde einfach Aufschluss geben, aber im Internet habe ich so etwas zu meiner Konstellation einfach nicht gefunden. Könnte mir jemand einfach mal mit diesen Werten eine Beispielrechnung geben?
Ich denke damit wäre mir schon sehr geholfen und ich kann dann die Werte dementsprechend ergänzen.

Das wäre total nett und hilfreich.
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Frage zu nichtselbstständigen Einahmen und freiberuflicher Tätigkeit

Beitrag von muemmel »

Allerdings begreife ich nicht - wieso muss ich das Bruttoeinkommen dazu nehmen? Weil Steuern auf das Bruttoeinkommen erhoben werden.
Ich bekomme doch schon den Nettolohn und der Arbeitgeber gibt dadurch schon für mich Steuern ab. Ja und? Die werden dann halt quasi als Abschlagszahlung auf den endgültigen Steuerbetrag angerechnet.
Denn muss ich doch irgendwie noch abziehen können. Nö, müssen Sie nicht. Das Finanzamt weiß durchau um die Existenz des Grundfreibetrages und zieht ihn dann schon selbst ab.
Könnte mir jemand einfach mal mit diesen Werten eine Beispielrechnung geben? Ich versuche es mal, wobei ich mal unterstelle, daß Sie ledig sind und nicht nich das Einkommen einer eventuellen Ehefrau dazugerechnet wird. Außerdem unterstelle ich mal, daß Sie in den 9 Monaten der Nur-Freiberuflichkeit ca. 150 Euro monatlich an Kranken- und Pflegeversicherung abgedrückt haben:
8.500 Grundfreibetrag
1.000 Werbungskostenpauschale
1.350 Euro KV und PV während der Freiberuflichkeit
500 Euro KV und PV als Arbeitnehmer
450 Euro Rentenversicherung als Arbeitnehmer (der RV-Beitrag ist nicht komplett abziehbar)

= 11.800 Euro

Dem steht ein zu versteuerndes Einkommen von 14.400 Euro gegenüber, so daß ca. 2.600 Euro zu versteuern sind. Darauf dürften etwa 500 Euro Einkommensteuer anfallen. Gegenzurechnen ist die vorausbezahlte Lohnsteuer - das sind 3mal 160 Euro, insgesamt folglich ca. 480 Euro. Es verbleiben ca. 20 Euro, die nachzuzahlen sind. Das ist jetzt natürlich nur eine grobe Schätzung - 100 Euro mehr oder weniger können es durchaus sein.
Zuletzt geändert von muemmel am 16. Okt 2015, 16:22, insgesamt 1-mal geändert.
peter29091985
Beiträge: 4
Registriert: 15. Okt 2015, 12:35

Re: Frage zu nichtselbstständigen Einahmen und freiberuflicher Tätigkeit

Beitrag von peter29091985 »

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Die Rechnung hat Mir geholfen und das Prinzip habe ich zumindest verstanden.
Allerdings scheine ich immer noch einen Denkfehler zu haben.
Wenn ich zum Beispiel keine selbstständigen Einnahmen habe, sondern dafür das ganze Jahr über nur Einnahmen aus nicht selbständiger Tätigkeit mit den gleichen Werten wie oben. Wie verhält es sich denn bitte dann?
Kann ich den normalen Nettolohn immer als das verstehen, was mir vermutlich zu Verfügung steht, quasi als grobe Schätzung und ich unter Umständen trotzdem noch etwas draufzahlen muss? Ich dachte immer den Nettolohn habe ich definitiv sicher.
Aber dann verstehe ich nicht, warum man dann im Voraus überhaupt schon Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlt und man nicht einfach wie bei selbstständiger Arbeit ein Bruttogehalt bekommt und sich umden Rest selber kümmern muss mit der Auflage sich in den Sozialversicherungen versichern zu müssen... Würde es das nicht auch für den Arbeitgeber erleichtert?
Oder habe ich irgendwo ein gravierenden Denkfehler?

Vielen Dank für Ihre Mühe.
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Frage zu nichtselbstständigen Einahmen und freiberuflicher Tätigkeit

Beitrag von muemmel »

Ich dachte immer den Nettolohn habe ich definitiv sicher. Da dachten Sie falsch. Der ist Ihnen sicher, wenn Sie nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet sind. Das sind Sie aber auch als Nur-Arbeitnehmer in zahlreichen Fällen: Der Klassiker wäre die Steuerklassenkombination 3/5 in der Ehe. Auch der Bezug von Lohnersatzleistungen wie Alg 1, Krankengeld, Elterngeld und noch anderer Sozialleistungen führt zur Erklärungspflicht.
Aber dann verstehe ich nicht, warum man dann im Voraus überhaupt schon Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlt und man nicht einfach wie bei selbstständiger Arbeit ein Bruttogehalt bekommt
1. Selbständige bekommen kein Gehalt, sie haben Gewinn.
2. Ist der Gewinn recht ordentlich, zahlt der Selbständige Einkommensteuervorauszahlungen - genau wie der Arbeitnehmer, nur daß es bei dem Lohnsteuer heißt.
3. Nun stellen wir uns mal vor, das gäbe es alles nicht. Abgesehen davon, daß der Fiskus sein Geld dann reichlich spät bekommt, wird er es in zahlreichen Fällen gar nicht bekommen - die Zahl der Steuerschuldner würde nämlich gewaltig wachsen, denn nicht jeder würde hübsch Geld für den Fiskus auf die hohe Kante legen. Und die Arbeitgeber dürften sich dann mit den entsprechenden Lohnpfändungen herumschlagen, die unweigerlich folgen würden.
peter29091985
Beiträge: 4
Registriert: 15. Okt 2015, 12:35

Re: Frage zu nichtselbstständigen Einahmen und freiberuflicher Tätigkeit

Beitrag von peter29091985 »

Alles klar, Dankeschön.
Das leuchtet natürlich ein.
Dann frage ich mich trotzdem noch, wie so eine Steuerberechnung funktioniert, wenn ich zum Beispiel nur Einnahmen aus nicht selbstständiger Tätigkeit habe:
Nehmen wir an ich habe einen brutto Einkommen von 3000 € im Monat. Laut einem brutto / netto Rechner ergibt sich als ledig (lohnsteuerklasse 1) für den Nettolohn 1872 Euro, wobei der ja scheinbar vollkommen egal ist.
Im Jahr wären das dann 36.000 € brutto.
Dagegen rechne ich dann:
8.500 Grundfreibetrag
1.000 Werbungskostenpauschale
15% KV = 450*12= 5400€
2,6% PV = 78*12= 936
18% RV = 540*-2=6480 (ist der hier dann komplett gegen zu rechnen?)

Etc...
Das erste Problem ist, http://www.nettolohn.de zeigt für das eingegebene Beutto bei den Prozenten ganz andere Werte, nämlich niedrigere. Wo ist dea der Rechenfehler?

Unabhängig davon, wenn ich meine Werte nehme, dann bedeutet das: 36000 Einkommen - 22316 = 13684 € zu versteuern. Stimmt das?

Wenn das das zu versteuernde Einkommen wäre, wie viel muss ich dann wirklich Steuern zahlen, und woher weiß ich wie viel Prozent Steuern ich überhaupt zahle? Wie hoch ist mein Satz mit meiner Konstellation? Und dagegen kann ich dann noch mal die bereits gezahlte Lohnsteuer rechnen?

Ich denke wenn das vollends klar wird, dann habe ich es verstanden.
Herzlichen Dank schon mal für die sehr kompetente Hilfe.
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Frage zu nichtselbstständigen Einahmen und freiberuflicher Tätigkeit

Beitrag von muemmel »

Wo ist dea der Rechenfehler? Darin, daß die ganzen Beiträge hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu tragen. Der Betragssatz zur KV beträgt derzeit z. B. 14,6 %. Steuerlich absetzbar sind aber logischerweise nur die 7,3 %, die von Ihnen getragen werden. Und die RV kann derzeit nur zu 80 % abgesetzt werden.
peter29091985
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Re: Frage zu nichtselbstständigen Einahmen und freiberuflicher Tätigkeit

Beitrag von peter29091985 »

O. k. danke für die Antwort.
Das bedeutet, ich habe brutto 36.000 € im Jahr.
Davon ziehe ich den Grundfreibetrag ab, die Werbungskostenpauschale und die Sozialabgaben, ist das richtig?
Damit käme ich auf 19129 € im Jahr.
Diesen Betrag muss ich nun versteuern. Und von den Steuern, die bei diesen Betrag herauskommen kann ich die bereits gezahlte Lohnsteuer abziehen, und das ist dann der endgültige Betrag, den ich an Steuern zahlen und ans Finanzamt überweisen müsste.
Ist das so korrekt?
Vielen Dank für die Antwort
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Frage zu nichtselbstständigen Einahmen und freiberuflicher Tätigkeit

Beitrag von muemmel »

Und von den Steuern, die bei diesen Betrag herauskommen kann ich die bereits gezahlte Lohnsteuer abziehen, und das ist dann der endgültige Betrag, den ich an Steuern zahlen und ans Finanzamt überweisen müsste.Ist das so korrekt? Fast. Es gibt noch eine winzige Pauschale für Sonderausgaben (36 Euro), die auch noch abzuziehen ist. Und dann stimmt es.
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