Steuererklärung Student Master

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Sandra31
Beiträge: 10
Registriert: 13. Jul 2015, 14:01

Steuererklärung Student Master

Beitrag von Sandra31 »

Hallo

Ich bin Biostudentin an einer Uni (Vollzeitstudium) und arbeite neben dem Studium als Werksstudentin um mein Studium und mein Leben zu finanzieren. (Arbeitszeiten: Vorlesungszeit: ca. 16 Stunden pro Woche, Vorlesungsfreie Zeit: ca. 30 Stunden pro Woche, aufs ganze Jahr: ca. 23 Stunden pro Woche)
Meinen Bachelor habe ich bereits abgeschlossen und bin nun im Masterstudium.
Bis jetzt habe ich mich bei den Steuererklärungen als Vollzeitstudentin gesehen und nur folgende Sachen abgesetzt: Studiengebühren, Bücher, Krankenversicherung, Fahrtkosten zur Uni (Hin- und Rückweg)
Die Fahrkosten (Hin- und Rückweg) zur Uni haben die größten Anteil ausgemacht. Es gab bis jetzt für jedes Jahr ca. 350 Euro zurück. :-)
Nun hat sicher aber das Gesetzt geändert und ab 2014 darf man bei den Fahrkosten zur Uni nur die einfache Richtung anrechnen lassen.
Als ich mich über diese Thema mit ein paar anderen Studenten unterhalte habe, wurde mir mitgeteilt, dass ich folgendes prüfen könnte:
Die Fahrtkosten zur Arbeit sollte ich auch geltend machen (einfache Entfernung).
Da ich den Bachelor Abschluss bereits habe, kann ich das Studium als Fortbildung ansehen und somit als Werbungskosten gelten machen. Somit kann man bei den Fahrkosten zur Uni den Hin- und Rückweg geltend machen. Alle anderen Studienkosten (Studiengebühren, Bücher) werden normal geltend gemacht.

Ist dies so richtig und möglich?
Kann ich dann auch die Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

Danke für eure Hilfe.

Lieben Gruß
Sandra
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Steuererklärung Student Master

Beitrag von StephanM »

Hi,

ausschlaggebend ist eigentliche, das es ein Vollzeitstudium ist und damit die Uni als regelmäßige Arbeitsstätte, bzw als erste Tätigkeitstätte angesehen wird. Durch die Gesetzesänderung fällt die Fahrt aus der damaligen Auswärtstätigkeit raus, bei der Hin- und Rückfahrt anrechenbar waren.

Die Frage, ob erste Berufsausblidung oder Folgeausbildung, ist nur dafür interessant, ob es als Sonderausgaben oder als Werbungskosten anrechenbar ist.

MfG
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