Frage zur Doppelten Haushaltführung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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DrFaustus
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Registriert: 24. Jul 2009, 09:42

Frage zur Doppelten Haushaltführung

Beitrag von DrFaustus »

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ich bin vor ca. 1,5 Jahren beruflich bedingt umgezogen. Mit meiner damaligen Freundin habe ich aber einen eigenen Hausstand weiter unterhalten. Die Wohnung war ca. 10km von meinen Eltern entfernt und auch in der Nähe meiner Sportvereine, Freunde usw. Also dürfte ja hier eine doppelte Haushaltsfühung geltend gemacht werden können, oder?

Nun bin ich aber aus dieser Wohnung ausgezogen (Trennung) und in das Haus meiner Eltern (anderer Ort 10km entfernt) gezogen. Dort habe ich eine eigene abgeschlossene Wohnung.

Kann nun die doppelte Haushaltsführung weiter bestehen bleiben? Laut FA nicht. Aber es hat sich ja nichts am Lebensmittelpunkt geändert (außer die Freundin). Und man wird ja wohl nicht verlangen, dass man nur innerhalb dieses Ortes umziehen darf, der 500 Einwohner hat. Alleine dort eine freie Wohnung zu finden ist quasi unmöglich.

Und wenn ich schonmal dabei bin noch eine Frage:

Die Bearbeitung meiner Erklärung dauert nun schon 5 Monate. Erst auf meine Nachfrage hin wurde mir gesagt, dass noch Unterlagen von mir fehlen. Gut diese Unterlagen habe ich dann eingereicht. Wochen später (als sich immernoch nichts tat) habe ich wieder angerufen und nun benötigt das FA erneut Unterlagen (die beim ersten Anruf nicht von mir verlangt wurden). Das alles geschah auf meine Initiative hin. Es kam weder ein Anruf noch ein Schreiben vom FA. Ich fühle mich etwas vera.... . Es geht um eine nicht allzu kleine Rückerstattung. Alleine die Zinsen für die 5 Monate...davon ganz zu schweigen, dass ich das Geld in Aktien gesteckt hätte...
Meine Frage nun: Kann ich was tun? Sollte ich was tun? Schade ich mir damit nur selbst?
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Frage zur Doppelten Haushaltführung

Beitrag von taxwoman »

meiner Meinung nach besteht immer noch doppelt.-Haushaltführung. WEnn du mit deine Eltern 1 Mietvertrag schliesst und eine Dauerüberweisung einrichtest, müsste eigentlich keine Probleme geben.

Versuch dochmal mit dem Vorgesetzten der Sachbearbeter zu sprechen bzw. schreib einen bösen Brief an Fa schreiben.
Ist mir auch mal passiert, nach dem ich mich schriftlich ( b. Vogesetzten) beschwert habe, habe ich keine Probleme mehr.

viel Glück
DrFaustus
Beiträge: 2
Registriert: 24. Jul 2009, 09:42

Re: Frage zur Doppelten Haushaltführung

Beitrag von DrFaustus »

Danke erstmal für deine Antwort.

Es gibt nur leider keinen (schriftlichen) Mietvertrag. Und nen Dauerauftrag auch nicht. Ich glaube ich habe auch in Erinnerung, dass das gar nicht nötig ist um eine doppelte Haushaltsführung zu begründen. Man kann ja einen eigenen Haushalt auch ohne Mietvertrag haben...

Mir ging es prmiär um die Frage mit dem umzug, ob ich dadurch die doppelte Haushaltsführung quasi verloren haben. Aber das scheint wohl nicht so zu sein. :)
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Frage zur Doppelten Haushaltführung

Beitrag von taxwoman »

Hallo,

mit d. Vertrag und Dauerauftrag ist es glaubhafter. :)
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