Einkommenssteuererklärung Auszubildender - Nachzahlung
Verfasst: 11. Jun 2014, 18:10
Hallo,
hoffentlich gab es nicht schon tausende wie mich, die dieses Forum mit den gleichen Fragen genervt haben, wenn doch entschuldigt bitte, durch die Forensuche konnte ich leider keine entsprechenden Beiträge finden, welche meine Fragen klärten.
Mein Anliegen ist folgendes:
Im letzten Jahr hat der Steuerberater meiner Eltern aus Nettigkeit meine Einkommenssteuererklärung für 2012 erledigt. Immerhin 55,98€ (bestehend aus Einkommenssteuer 36,- € ; Soli 1,98 € ; AN-Sparzulage 18,-€) bekam ich für den Zeitraum von August bis Dezember, in dem ich mit meiner Erstausbildung begonnen habe, auf mein Konto.
Nun wollte ich mich selber daran wagen, per ElsterOnline.
Nachdem ich alle nötigen und einige zusätzliche Angaben eingegeben habe, kam folgendes raus:
Da nun kein Minus vor dem Betrag bei "verbleibende Beträge" steht, gehe ich davon aus, ich müsse 283,-€ nachzahlen. Dies überraschte mich nun etwas und leider kann ich mir auch nicht wirklich erklären wie das als Auszubildender zustande kommt. ?!
Man sagte mir, als Auszubildender müssen man "eigentlich" keine Lohnsteuer abführen. Ich dachte, ich bekomme wenigstens die 219,- € wieder. Stimmt das oder gibt es auch hier wieder einen gewissen Betrag an Einkommen welchen ich wohl überstiegen habe?
Als Sonderausgaben hab ich lediglich meine Abomonatskarte des ÖPNV angegeben, da ich sowohl zur Berufsschule, als auch zur Arbeit mit der Straßenbahn fahren muss. Lehrbücher bekomme ich vom Arbeitgeber erstattet, so dass ich diese nicht "doppelt" angegeben habe.
Kapitalerträge aus Zinsen in Form meines Bausparers und Girokontos betragen weniger als 10,- Euro, ist es zwingend erforderlich diese auch mit anzugeben oder fällt das eher unter Bagatell? Angegeben habe ich diese erst einmal noch nicht.
Könnt Ihr mir erklären wo da der Fehler liegt, oder ob ich einen Fehler in den Angaben gemacht habe, bzw einfach zu schlecht informiert bin. Ich habe nun schon etwas rumgegooglet aber so richtig schlau werde ich mit diesen ganzen Steuersachen leider nicht.. :/
Wenn ich das jetzt alles so überblicke, sollte ich das mit der Einkommenssteuererklärung wohl verwerfen und nur den Antrag auf VL stellen?
Danke im Voraus!!!
hoffentlich gab es nicht schon tausende wie mich, die dieses Forum mit den gleichen Fragen genervt haben, wenn doch entschuldigt bitte, durch die Forensuche konnte ich leider keine entsprechenden Beiträge finden, welche meine Fragen klärten.
Mein Anliegen ist folgendes:
Im letzten Jahr hat der Steuerberater meiner Eltern aus Nettigkeit meine Einkommenssteuererklärung für 2012 erledigt. Immerhin 55,98€ (bestehend aus Einkommenssteuer 36,- € ; Soli 1,98 € ; AN-Sparzulage 18,-€) bekam ich für den Zeitraum von August bis Dezember, in dem ich mit meiner Erstausbildung begonnen habe, auf mein Konto.
Nun wollte ich mich selber daran wagen, per ElsterOnline.
Nachdem ich alle nötigen und einige zusätzliche Angaben eingegeben habe, kam folgendes raus:
Da nun kein Minus vor dem Betrag bei "verbleibende Beträge" steht, gehe ich davon aus, ich müsse 283,-€ nachzahlen. Dies überraschte mich nun etwas und leider kann ich mir auch nicht wirklich erklären wie das als Auszubildender zustande kommt. ?!
Man sagte mir, als Auszubildender müssen man "eigentlich" keine Lohnsteuer abführen. Ich dachte, ich bekomme wenigstens die 219,- € wieder. Stimmt das oder gibt es auch hier wieder einen gewissen Betrag an Einkommen welchen ich wohl überstiegen habe?
Als Sonderausgaben hab ich lediglich meine Abomonatskarte des ÖPNV angegeben, da ich sowohl zur Berufsschule, als auch zur Arbeit mit der Straßenbahn fahren muss. Lehrbücher bekomme ich vom Arbeitgeber erstattet, so dass ich diese nicht "doppelt" angegeben habe.
Kapitalerträge aus Zinsen in Form meines Bausparers und Girokontos betragen weniger als 10,- Euro, ist es zwingend erforderlich diese auch mit anzugeben oder fällt das eher unter Bagatell? Angegeben habe ich diese erst einmal noch nicht.
Könnt Ihr mir erklären wo da der Fehler liegt, oder ob ich einen Fehler in den Angaben gemacht habe, bzw einfach zu schlecht informiert bin. Ich habe nun schon etwas rumgegooglet aber so richtig schlau werde ich mit diesen ganzen Steuersachen leider nicht.. :/
Wenn ich das jetzt alles so überblicke, sollte ich das mit der Einkommenssteuererklärung wohl verwerfen und nur den Antrag auf VL stellen?
Danke im Voraus!!!