Einkommenssteuererklärung Auszubildender - Nachzahlung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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MirabileDictu
Beiträge: 2
Registriert: 11. Jun 2014, 17:25

Einkommenssteuererklärung Auszubildender - Nachzahlung

Beitrag von MirabileDictu »

Hallo,

hoffentlich gab es nicht schon tausende wie mich, die dieses Forum mit den gleichen Fragen genervt haben, wenn doch entschuldigt bitte, durch die Forensuche konnte ich leider keine entsprechenden Beiträge finden, welche meine Fragen klärten.

Mein Anliegen ist folgendes:
Im letzten Jahr hat der Steuerberater meiner Eltern aus Nettigkeit meine Einkommenssteuererklärung für 2012 erledigt. Immerhin 55,98€ (bestehend aus Einkommenssteuer 36,- € ; Soli 1,98 € ; AN-Sparzulage 18,-€) bekam ich für den Zeitraum von August bis Dezember, in dem ich mit meiner Erstausbildung begonnen habe, auf mein Konto.

Nun wollte ich mich selber daran wagen, per ElsterOnline.

Nachdem ich alle nötigen und einige zusätzliche Angaben eingegeben habe, kam folgendes raus:

Bild

Da nun kein Minus vor dem Betrag bei "verbleibende Beträge" steht, gehe ich davon aus, ich müsse 283,-€ nachzahlen. Dies überraschte mich nun etwas und leider kann ich mir auch nicht wirklich erklären wie das als Auszubildender zustande kommt. ?!

Man sagte mir, als Auszubildender müssen man "eigentlich" keine Lohnsteuer abführen. Ich dachte, ich bekomme wenigstens die 219,- € wieder. Stimmt das oder gibt es auch hier wieder einen gewissen Betrag an Einkommen welchen ich wohl überstiegen habe?

Als Sonderausgaben hab ich lediglich meine Abomonatskarte des ÖPNV angegeben, da ich sowohl zur Berufsschule, als auch zur Arbeit mit der Straßenbahn fahren muss. Lehrbücher bekomme ich vom Arbeitgeber erstattet, so dass ich diese nicht "doppelt" angegeben habe.

Kapitalerträge aus Zinsen in Form meines Bausparers und Girokontos betragen weniger als 10,- Euro, ist es zwingend erforderlich diese auch mit anzugeben oder fällt das eher unter Bagatell? Angegeben habe ich diese erst einmal noch nicht.

Könnt Ihr mir erklären wo da der Fehler liegt, oder ob ich einen Fehler in den Angaben gemacht habe, bzw einfach zu schlecht informiert bin. Ich habe nun schon etwas rumgegooglet aber so richtig schlau werde ich mit diesen ganzen Steuersachen leider nicht.. :/

Wenn ich das jetzt alles so überblicke, sollte ich das mit der Einkommenssteuererklärung wohl verwerfen und nur den Antrag auf VL stellen?

Danke im Voraus!!!
tripletwenty
Beiträge: 72
Registriert: 8. Jan 2014, 09:20

Re: Einkommenssteuererklärung Auszubildender - Nachzahlung

Beitrag von tripletwenty »

MirabileDictu hat geschrieben:Hallo,

hoffentlich gab es nicht schon tausende wie mich, die dieses Forum mit den gleichen Fragen genervt haben, wenn doch entschuldigt bitte, durch die Forensuche konnte ich leider keine entsprechenden Beiträge finden, welche meine Fragen klärten.

Mein Anliegen ist folgendes:
Im letzten Jahr hat der Steuerberater meiner Eltern aus Nettigkeit meine Einkommenssteuererklärung für 2012 erledigt. Immerhin 55,98€ (bestehend aus Einkommenssteuer 36,- € ; Soli 1,98 € ; AN-Sparzulage 18,-€) bekam ich für den Zeitraum von August bis Dezember, in dem ich mit meiner Erstausbildung begonnen habe, auf mein Konto.

Nun wollte ich mich selber daran wagen, per ElsterOnline.

Nachdem ich alle nötigen und einige zusätzliche Angaben eingegeben habe, kam folgendes raus:

Bild

Da nun kein Minus vor dem Betrag bei "verbleibende Beträge" steht, gehe ich davon aus, ich müsse 283,-€ nachzahlen. Dies überraschte mich nun etwas und leider kann ich mir auch nicht wirklich erklären wie das als Auszubildender zustande kommt. ?!

Man sagte mir, als Auszubildender müssen man "eigentlich" keine Lohnsteuer abführen. Ich dachte, ich bekomme wenigstens die 219,- € wieder. Stimmt das oder gibt es auch hier wieder einen gewissen Betrag an Einkommen welchen ich wohl überstiegen habe?

Als Sonderausgaben hab ich lediglich meine Abomonatskarte des ÖPNV angegeben, da ich sowohl zur Berufsschule, als auch zur Arbeit mit der Straßenbahn fahren muss. Lehrbücher bekomme ich vom Arbeitgeber erstattet, so dass ich diese nicht "doppelt" angegeben habe.

Kapitalerträge aus Zinsen in Form meines Bausparers und Girokontos betragen weniger als 10,- Euro, ist es zwingend erforderlich diese auch mit anzugeben oder fällt das eher unter Bagatell? Angegeben habe ich diese erst einmal noch nicht.

Könnt Ihr mir erklären wo da der Fehler liegt, oder ob ich einen Fehler in den Angaben gemacht habe, bzw einfach zu schlecht informiert bin. Ich habe nun schon etwas rumgegooglet aber so richtig schlau werde ich mit diesen ganzen Steuersachen leider nicht.. :/

Wenn ich das jetzt alles so überblicke, sollte ich das mit der Einkommenssteuererklärung wohl verwerfen und nur den Antrag auf VL stellen?

Danke im Voraus!!!
Hallo,

wenn dein zu versteuerndes Einkommen mehr als 8.130,- im Jahr beträgt, dann musst du auch als Azubi Steuern zahlen.

Hast du keine Vorsorgeaufwendungen erfasst? Der Teil fehlt irgendwie in der Berechnung. Beiträge zur kranken- und Pflegeversicherung sind nämlich absetzbar.
MirabileDictu
Beiträge: 2
Registriert: 11. Jun 2014, 17:25

Re: Einkommenssteuererklärung Auszubildender - Nachzahlung

Beitrag von MirabileDictu »

tripletwenty hat geschrieben:
MirabileDictu hat geschrieben: Hast du keine Vorsorgeaufwendungen erfasst? Der Teil fehlt irgendwie in der Berechnung. Beiträge zur kranken- und Pflegeversicherung sind nämlich absetzbar.
Tatsächlich, das hab ich doch glatt vergessen und es verändert die Berechnung dahingehend, dass ich nun 93,-€ bekommen könnte!

Danke für die schnelle Hilfe!

Eine Frage wäre noch:

2012 bekam ich ja, wie oben beschrieben, ca. 55,- € wieder, was sich eben aus Lohnssteuer, Soli und AN-Sparzulage ergab. Ich dachte die Arbeitnehmersparzulage wird nach Ablauf der 7 Jahre und unter Erfüllung der gesetzl. Anforderungen meinem Bausparvertrag gutgeschrieben. Wieso hab ich die angesetzten 18,-€ für meine 200,-€ Vermögenswirksame Leistungen aufs Giro ausgezahlt bekommen?
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