DBA Österreich Deutschland

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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theunknownstuntman
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DBA Österreich Deutschland

Beitrag von theunknownstuntman »

Hallo zusammen!

Kurz zur Situation:

ich bin 2011-2013 in Österreich als Pilot beschäftigt gewesen, habe dort meine Einkünfte versteuert, in D keine weiteren Einkünfte gehabt, aber auf Grund eines vorhandenen Verlustvortrages immer brav meine Erklärung abgegeben. Das Ganze immer mit Hauptwohnsitz in D.

Lt. Aussage eines Steuerberaters, der nur mit Piloten zu tun hat, habe ich evtl in den letzten Jahren in denen ich in Österreich gewesen bin, was falsch gemacht (ein Finanzbeamter am ansässigen, deutschen FA, mit dem ich da mal telefonisch drüber gesprochen habe, hat angeblich was falsches erzählt bzgl DBA??!!)

Ist alles nicht fix, könnte aber sein. Der STB kann es natürlich durch seine Kanzlei laufen lassen, will aber für die Nachberechnungen ein ordentliches Honorar haben. Naja, umsonst soll es ja nicht sein, aber wenn ich vorab ggf schon ein paar Dinge klären kann, bin ich da auch nicht böse drüber...

Jetzt suche ich wen, der mir was zum DBA D-Ö sagen kann, auf welcher Grundlage meine österreichischen Einkünfte in D mit einbezogen werden (Progression oder Nachberechnung ist glaub ich falsch ausgedrückt, es gibt einmal die Anrechnungsmethode, und die 2. heisst? finde da nix...), und welche Summe der österreichischen Einkünfte genau zur Berechnung heran gezogen werden (in Ö gibt es recht hohe, nicht LSt pflichtige Anteile; der STB hat Beispiele genannt: so würde ich in D bei 30000E Brutto Jahresgehalt ca 6000€ LSt bezahlen, bei 50000€ schon ca 11000€; und wenn ich in Ö dann zB 7000€ Steuer bereits gezahlt habe, bin ich im ersten Fall fein raus, im 2. der gearschte, weil die 4000€ Differenz noch an das deutsche FA zu zahlen wären. Daher die Frage, ob das Gesamt-Brutto oder nur der LSt-pflichtige Teil in D angerechnet wird).

Hoffe ihr versteht mein Problem?!?

Was ich, auf Grund der Aussage des Menschen am FA, wohl falsch gemacht habe, ist, meine österreichischen Einkünfte nicht bei meinen deutschen Erklärungen anzugeben. Also kann ich es nachreichen, oder hoffen, dass kein FA Mensch dahinter kommt... Alles suboptimal.

Also, falls mir da irgendwie geholfen werden kann, ich wäre unendlich dankbar!

Besten Dank und viele Grüße

Der Stuntman
Petz
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Re: DBA Österreich Deutschland

Beitrag von Petz »

Nun ja, es muss ja grundsätzlich geklärt werden, wo die Einkünfte zu versteuern sind.

Einschlägig ist da Artikel 15 des DBA D - A

http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=3

Der Absatz 5 besagt, dass die Einkünfte in dem Staat zu versteuern sind, wo der Sitz der Firma ist.

Absatz 6 sagt aber, dass das nicht gilt bei Grenzgängern und bei Personen, die ihren Wohnsitz in Grenznähe haben.

Bezüglich der Besteuerung gibt es zwei Möglichkeiten in einem DBA:
a) Progressionsvorbehalt bei Steuerfreistellung
b) Anrechnungsmethode

Angenommen wir kommen zu dem Ergebnis, dass die Einkünfte in Österreich zu versteuern sind, gilt weiter dann Artikel 23 Buchstabe b) Doppelbuchstabe ee), also die Anrechnungsmethode.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
theunknownstuntman
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Re: DBA Österreich Deutschland

Beitrag von theunknownstuntman »

Ok verstehe, in Ö muss versteuert, werden, und in D greift dann die Anrechnungsmethode. Und in D muss ich auch weiterhin eine Erklärung abgeben, da ich einen Verlustvortrag habe. Also muss ich dann auch meine ausländischen Einkünfte mit angeben.

Aber, welche Anteile des österreichischen Gehaltes werden dann angegeben, bzw welche Anteile trage ich wo in der Anlage AUS ein? Da ist immer nur die Rede von zB

"Ist auf diese Einkünfte im Ausland eine Steuer entrichtet worden, die der deutschen Einkommensteuer entspricht (vgl. das jeweilige DBA), ist diese Steuer grundsätzlich auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen (§ 34 c Abs. 1 EStG), es sei denn, eine Steueranrechnung wird durch ein DBA ausgeschlossen oder eingeschränkt. Die ausländische Steuer wird jedoch höchstens bis zu dem Betrag angerechnet bis zu dem auf die ausländischen Einkünfte eine deutsche Einkommensteuer entfällt. "

Aber ob das jetzt der Teil des Gehaltes ist, der in Ö "ganz oben" auf dem Lohnzettel steht, oder der Teil, der zu versteuern ist (es gibt wie gesagt einen Teil EInkünfte, die nur SV-pflichtig sind, aber auf die keine LSt gezahlt wird), geht aus alles Erklärungen die ich finde, nicht hervor.
Petz
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Re: DBA Österreich Deutschland

Beitrag von Petz »

ja, ich denke auch, dass die Anrechnungsmethode hier richtig ist.

Du musst also den Lohn in beiden Staaten versteuern, die Doppelbesteuerung wird dadurch vermieden (in Wirklichkeit wird sie nur gemindert), indem die österreichische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird.

Also:
Ganz normal Anlage N ausfüllen, auf der Vorderseite eben den Bruttoarbeitslohn, auf der Rückseite die Werbungskosten.

Dann anschließend Anlage AUS ausfüllen:
In Zeile 7 die Einkünfte (das ist der Bruttoarbeitslohn abzüglich die Werbungskosten)
In Zeile 11 die dafür gezahlte österreichische Steuer.

Der ganz große Haken: Dein Verlustvortrag wir dadurch aufgebraucht, aber das ist "Schicksal".....
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muemmel
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Re: DBA Österreich Deutschland

Beitrag von muemmel »

Du musst also den Lohn in beiden Staaten versteuern, die Doppelbesteuerung wird dadurch vermieden (in Wirklichkeit wird sie nur gemindert), indem die österreichische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird. Das müßte dann durchaus zur völligen Erledigung der dt. Steuer führen - die Steuer in Ö sind viel höher (36 bis 50 % vs. 14 bis 42 % in D).
theunknownstuntman
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Re: DBA Österreich Deutschland

Beitrag von theunknownstuntman »

"Dann anschließend Anlage AUS ausfüllen:
In Zeile 7 die Einkünfte (das ist der Bruttoarbeitslohn abzüglich die Werbungskosten)
In Zeile 11 die dafür gezahlte österreichische Steuer."

Welche Werbungskosten genau meinst du, die in Österreich bei der Steuererklärung angesetzten WBK?

Mal als Beispeil was auf dem österreichischen Steuerbescheid angegeben ist, was also seitens der Firma ans dortige FA gemeldet wurde (Beträge sind nicht echt, schön wäre es... habs mal nur als Bsp angegeben, es geht mir nur darum, was wo in der Anlage AUS eingetragen wird)

Bruttobezüge (210)...............................................45000.-
Steuerfreie Bezüge (215)..........................................4000.-
Sonstige Bezüge vor Abzug d. SV-Beiträge (220)...............6600.-
SV-Beiträge für laufende Bezüge (230)..........................7200.-
Steuerpflichtige Bezüge (245)...................................27200.-
Einbehaltene Lohnsteuer..........................................6000.-
Anrechenbare Lohnsteuer (260)..................................6000.-
SV-Beiträge für sonstige Bezüge (225)..........................1100.-

Weiter habe ich WBK geltend gemacht, das steht dann beispielhaft so in dem Steuerbescheid:

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Übermittelte Lohnzettel laut Anhang
Bezugsauszahlende Stelle stpfl. Bezüge (245)
Firma YX GMBH ................................................................... 27200.- €
Pendlerpauschale laut Lohnzettel ................................................... 0,00 €
Pendlerpauschale laut Veranlagung .............................................-1400.- €
Werbungskosten, die der Arbeitgeber
nicht berücksichtigen konnte ....................................................-9000.- €
Sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung
auf den Pauschbetrag ........................................................... -300.-

Was genau muss ich denn in AUS wo eintragen? die Bezeichnungen sind teilweise sehr verwirrend in den Vordrucken/Steuerprogrammen/Erklärungen...

Und falls jemand einen schriftlichen Verweis/Vermerk/Link hat, noch besser!

VIELEN DANK an Alle die mir helfen!!!!!!!!!
Petz
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Re: DBA Österreich Deutschland

Beitrag von Petz »

Nein, es sind die Werbungskosten abzuziehen, die du auf der Anlage N auf der Rückseite angegeben hast, und zwar sind diese nach deutschrem recht zu ermitteln, da es sich um eine deutsche Steuererklärung handelt.

Die österreichische Ermittlung der Einkünfte ist hier nicht relevant.
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theunknownstuntman
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Re: DBA Österreich Deutschland

Beitrag von theunknownstuntman »

Hmm ok, und wenn ich in D keine Werbungskosten habe, weil ich ja keine Einkünfte hatte?!?

Oder meinst du, so Sachen wie Fahrten zur Arbeit, doppelte Haushaltsführung nochmal nach deutschem Recht berechnen und angeben (habe ich ja schon in Ö nach deren Recht angegeben...)???
Petz
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Re: DBA Österreich Deutschland

Beitrag von Petz »

Nein.

Du gibt deinen österreichischen Arbeitslohn auf der Anlage N an und auf der Rückseite die österreichischen Werbungskosten.

Du musst den Lohn ja in beiden Staaten versteuern, wie gesagt.
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theunknownstuntman
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Re: DBA Österreich Deutschland

Beitrag von theunknownstuntman »

Jetzt bin ich etwas verwirrt :?:

Wieso gebe ich ausländische Einkünfte auf der Anlage N an???
Petz
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Re: DBA Österreich Deutschland

Beitrag von Petz »

Weil der Lohn in beiden Staaten zu versteuern ist.
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theunknownstuntman
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Re: DBA Österreich Deutschland

Beitrag von theunknownstuntman »

und wofür dann Anlage AUS?
Petz
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Re: DBA Österreich Deutschland

Beitrag von Petz »

damit die österreichischen Steuern auf die deutsche Steuer angerechnet werden, sonst würde es zu einer Doppelbesteuerung kommen
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