Steuererklärung als Student

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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elimeli
Beiträge: 3
Registriert: 11. Mai 2014, 22:38

Steuererklärung als Student

Beitrag von elimeli »

Hallo
ich habe ein paar Fragen zu meinen ersten Einkommensteuererklärungen. :?:
Vorab sei gesagt, ich studiere seit Oktober 2010 und werde im laufenden Semester fertig sein. Da man ja rückwirkend 4 Jahre die Steuererklärung nachreichen kann würde ich das auch machen. ;)
Ich hab mich bereits in die Materie eingelesen, habe jedoch noch ein paar Fragen.

Lohnsteuerbescheinigung 2010:
http://www.pic-upload.de/view-23171631/LBS2010.jpg.html
habe da keine Lohnsteuer abführen müssen - also lohnt sich auch keine Steuererklärung. :?:


Lohnsteuerbescheinigung 2011:
http://www.pic-upload.de/view-23171668/LBS2011.jpg.html
gleich wie bei 2010 :?:


Lohnsteuerbescheinigung 2012:
http://www.pic-upload.de/view-23171695/LBS2012.jpg.html
Hier lieg ich deutlich über dem Freibetrag - kann also einen Teil zurückfordern, dazu noch 1000€ Werbungskosten geltend machen. Gelte ich hier als normaler rentenversicherungspflichtiger Angesteller?

Lohnsteuerbescheinigung 2013:
http://www.pic-upload.de/view-23171843/LBS2013.jpg.html
Hab in 2013 mein Praxissemester gemacht und deutlich mehr verdient, hier gilt dann auch dasselbe wie in 2012. :)

Seit Studiumbeginn habe ich eine Wohnung zur Miete an der Uni (~100km vom Eternhaus entfernt), kann ich diese als doppelten Haushalt geltend machen?
Ist es richtig, dass ich 2013 viel weniger zurückbekomme als 2012? Warum ist das so?

Danke und viele Grüsse :)
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung als Student

Beitrag von muemmel »

dazu noch 1000€ Werbungskosten geltend machen Vergessen Sie es - das ist die Pauschale, die automatisch beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. WK können Sie also bloß absetzen, wenn Sie mehr als 1.000 Euro davon hatten. Absetzen können Sie Ihre Studienkosten, und zwar, sofern das Ihre Erstausbildung ist, als Sonderausgaben. Dazu gehören:
Lehrgangs-, Schul- und Studiengebühren
Aufwendungen für Arbeitsmittel (z. B. Computer, Taschenrechner); bei Anschaffungen über 410 Euro netto nur im Wege der Abschreibung
Aufwendungen für Repetitorien
Prüfungsgebühren
Aufwendungen für Fachliteratur und Lernmittel
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsort (30 Cent pro Entfernungskilometer)
Seit Studiumbeginn habe ich eine Wohnung zur Miete an der Uni (~100km vom Eternhaus entfernt), kann ich diese als doppelten Haushalt geltend machen? Dazu steht Folgendes im Web: (Absetzbar sind) Kosten der Unterkunft am Studienort, wenn sich der Lebensmittelpunkt weiterhin bei den Eltern befindet (vgl. dazu Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.9.2012, Az. VI R 78/10). Ob sich der Lebensmittelpunkt am Studienort oder bei den Eltern befindet, ist anhand der Gesamtumstände im Einzelfall zu ermitteln. Für den Lebensmittelpunkt bei den Eltern kann sprechen, dass am Wohnort der Eltern die engeren persönlichen Beziehungen bestehen und man zweimal im Monat dorthin fährt. Quelle für die Definition des Lebensmittelpunktes war früher mal R 42 der Lohnsteuerrichtlinien. Nach einer Kurzmeldung auf steuertipps.de zum o. g. Urteil scheint sie aber heute auch noch zu gelten. – Um die Kosten der Unterkunft absetzen zu können, müssen nicht die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung vorliegen. Es muss sich aber um Mehraufwendungen wegen auswärtiger Unterbringung handeln. Das ist nicht der Fall, wenn der Lebensmittelpunkt an den Studienort verlagert wurde.

Ist es richtig, dass ich 2013 viel weniger zurückbekomme als 2012? Warum ist das so?
Generell scheint mir Ihre Steuer für 2012 etwas hoch angesetzt: Dieser Rechner (http://www.brutto-netto-rechner.info/) wirft mir für 2012 nur 196 Euro Steuern aus, woraus allein sich schon fast 400 Euro Erstattung ergeben würden. Mit den Studienkosten läßt sich das dann evtl. noch bis zur kompletten Steuersumme hochschrauben. Für 2013 ist sie hingegen korrekt angesetzt und läßt sich nur über die Studienausgaben senken. Gelingt es Ihnen nun, namentlich durch Anerkennung Ihrer Mietkosten, beispielsweise 4.000 Euro Studienkosten abzusetzen, gäbe das eine Rückzahlung von 900 Euro plus 80 Euro Kirchensteuer plus 50 Euro Soli. Das wäre dann mehr als für 2012, wo Sie logischerweise maximal die 590 eingezahlten Euro (plus Kirchensteuer und Soli) wiederkriegen können.
Für 2010 und 2011 lohnt sich eine Steuererklärung mangels gezahlter Steuern in der Tat nicht.
elimeli
Beiträge: 3
Registriert: 11. Mai 2014, 22:38

Re: Steuererklärung als Student

Beitrag von elimeli »

Hallo
vielen Dank erstmals für die Antwort. :)
Kann ich für 2012 und 2013 meine Mietkosten in Höhe von 5928€ als außerhäusliches Arbeizszimmer angeben?
Die WISO Software berechnet mir dann eine Rückzahlung von über 1700€ für 2013. Ist das soweit gesetztlich korrekt angegeben? ;)
Gruß
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung als Student

Beitrag von muemmel »

Nö. Ein Arbeitszimmer ist immer nur ein Teil Ihrer Wohnung. Es steht doch schon da: Mehraufwendungen wegen auswärtiger Unterbringung. Und übrigens ist der Abzug von Studienkosten als Sonderausgaben auf 6.000 Euro beschränkt - wenn man also die Miete anerkennt, werden sich vom Rest der Studienkosten nur noch 72 Euro absetzen lassen, und dann sind die 6.000 Euro voll.
elimeli
Beiträge: 3
Registriert: 11. Mai 2014, 22:38

Re: Steuererklärung als Student

Beitrag von elimeli »

achso, dann kann ich das aber als doppelten Haushalt angeben, das sollte funktionieren. :D
will das FA eine Kopie vom Mietvertrag oder Kontoauszüge von den Mietabbuchungen?
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