Nachbarschaftshilfe

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Schwester13
Beiträge: 4
Registriert: 6. Aug 2013, 10:01

Nachbarschaftshilfe

Beitrag von Schwester13 »

Hallo, mein Nachbar hat wegen Falschberatung seines Anwalts 2 Monate Fahrverbot. Er hat mich gebeten, ihn gelegentlich zu fahren. Er will mir 12 Euro bezahlen plus Fahrtkostenersatz 0,30 Euro pro km. Da der Anwalt schadensersatzpflichtig ist, müssen alle Fahrten aufgeschrieben werden.
Eine tatsächliche Auszahlung der 12 Euro findet nicht statt. Der Nachbar wird die anfallenden Stunden bei mir abarbeiten. Es handelt sich also um ein Tauschgeschäft unter Nachbarn - eine Form von privatemTauschring.

Da es nur um 2 Monate geht fällt keine Sozialversicherung an, wenn täglich max. 62 Euro angegeben werden und man nicht länger als 18 Tage am Stück arbeitet. Dürfte in einem Monat auch mehr als 450 Euro angegeben werden?
Kann der Anwalt Anzeige erstatten wegen Schwarzarbeit? Wenn ja, kann man erst nach Ablauf der 2 Monate dem Finanzamt melden, wie viele Stunden man im Einsatz war? Die Nachbarschaftshilfe kann ja im Voraus nur geschätzt werden – max. 1800 Euro. LG
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Nachbarschaftshilfe

Beitrag von schlauelia »

der Arbeitnehmer - also Sie - muss aber angemeldet werden, es muss eine Lohnabrechnung erstellt werden und auf dieser Basis kann man dann Schadensersatz verlangen. Sie machen dann eine Aufstellung der gefahrenen km und quittieren die erhaltenen 0,30 pro km.

Der Nachbar wird dann auch angemeldet und dann dürfte alles klappen.

Die Anmeldung der Tätigkeiten als Arbeitnehmer muss natürlich zeitnah zu Beginn erfolgen - nicht erst Monate später, denn auch die Lohnabrechnung muss zeitnah gemacht werden!

Wenn kein Minijob angemeldet wird, dann muss der Lohn natürlich auch später in die ESt-Erklärung, denn dort ist er nicht frei, sondern nur bei der Sozialversicherung!

Hier liegt keine Nachbarschaftshilfe vor!

Lia
Schwester13
Beiträge: 4
Registriert: 6. Aug 2013, 10:01

Re: Nachbarschaftshilfe

Beitrag von Schwester13 »

Hallo, welche Möglichkeiten gibt es, dies ohne Lohnabrechnung abzuwickeln? Ich habe gelesen, für Nachbarschaftshilfe seien jährlich 410 Euro steuerfrei. Außderdem könnte man noch etwas über geldwerte Dienstleistungen machen. Ich habe gehört es gäbe eine Freigrenze. Kann mir jemand dazu Steuertipps geben? LG
Schwester13
Beiträge: 4
Registriert: 6. Aug 2013, 10:01

Re: Nachbarschaftshilfe

Beitrag von Schwester13 »

"Wenn kein Minijob angemeldet wird, dann muss der Lohn natürlich auch später in die ESt-Erklärung, denn dort ist er nicht frei, sondern nur bei der Sozialversicherung!"

Dazu hab ich auch noch eine Frage. Wenn es also nicht sozialversicherungspflichtig ist, dann muss es in die EST-Erklärung. Ich mache nie eine Einkommenssteuererklärung, da ich kein Einkommen habe. Ich habe eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Und selbst, wenn ich 2000 Euro für die Nachbarschaftshilfe bekommen würde, dann gilt die doch weiterhin. Ich muss gar keine EST-ERklärung machen. Dann ist es aber doch keine Schwarzarbeit, oder?

Wir sind beide Privatleute. Wenn die Versicherung auf eine Lohnabrechnung besteht, reicht es, wenn wir ein Fahrtenbuch vorlegen? Was ratet Ihr, wie wir das Problem am besten lösen? LG
Schwester13
Beiträge: 4
Registriert: 6. Aug 2013, 10:01

Re: Nachbarschaftshilfe

Beitrag von Schwester13 »

Noch eine letzte Frage. Hilfe unter Freunden, Verwandten, Nachbarn kann doch sich auch auf selbständiger Basis geleistet werden? Da wird doch nicht zwingend ein Angestelltenverhältnis vorgeschrieben sein.
Die Einnahmen müssten dann in die Einkommenssteuererklärung, aber wenn man eine Nichtveranlagungsbescheinigung hat und damit auch weiter unterhalb der Grenze liegt, dann braucht man doch gar nichts machen, oder? LG
Antworten