Hohe Steuernachzahlung, wegen Nebengewerbe?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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rock4k
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Hohe Steuernachzahlung, wegen Nebengewerbe?

Beitrag von rock4k »

Hallo,

ich habe für 2011 den Einkommensteuerbescheid erhalten mit einer Nachzahlung in Höhe von ca. 750 Euro.
Mein Haupteinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit hatte die Höhe 24400 Euro. Mit gemeldeter EÜR habe ich bei meinem Nebengewerbe ca. -5500 Euro angegeben. Als Lohnsteuerklasse besitze ich die III.

Wie ich dem Bescheid entnehmen kann fließt in die Berechnung alles ein. Nur verstehe ich nicht warum ich auf mein bereits besteuertes Einkommen noch einmal Steuern bezahlen muss, und zwar in dieser Höhe? Denn so wie gerechnet wird, wird ja praktisch mein Lohn/Gehalt noch einmal besteuert.

Da ich in Foren und bei Google nicht fündig geworden bin möchte ich hier einmal um Hilfe bzw. Erklärung bitten.

Viele Dank für Eure Bemühungen.
Grüße Mario
schlauelia
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Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Hohe Steuernachzahlung, wegen Nebengewerbe?

Beitrag von schlauelia »

Hallo,

nein, es wird der Gewinn des Nebengewerbes nachversteuert und da darauf keine Vorauszahlungen geleistet wurden, kommt es jetzt nur Nachzahlung! War der Gewinn 5.500,--? Oder was bedeutet "-5500"? Erscheint eine realistische Nachzahlung! Und bei dieser Höhe müssen doch auch Vorauszahlungen festgesetzt werden - dann ist im nächsten Jahr die Nachzahlung weg oder es kommt sogar eine Erstattung heraus - je nach Höhe des Gewinns!

Lia
rock4k
Beiträge: 4
Registriert: 14. Jul 2013, 11:21

Re: Hohe Steuernachzahlung, wegen Nebengewerbe?

Beitrag von rock4k »

Der Gewinn ist negativ. So wie geschrieben -5500 Euro.

Dieser negativ Betrag wurde bei der Berechnung auch von den 24400 abgezogen. Aber dann wurde der Restbetrag, also ca. 18900 Euro besteuert.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Hohe Steuernachzahlung, wegen Nebengewerbe?

Beitrag von schlauelia »

wurde denn für die nichtselbst. Arbeit ganzjährig Lohnsteuer bezahlt? Oder gab es noch ALG I oder ähnliches? Bei einem Verlust aus Nebentätigkeit, der auch anerkannt wurde, müsste sich eigentlich eine Erstattung ergeben.

Lia
rock4k
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Re: Hohe Steuernachzahlung, wegen Nebengewerbe?

Beitrag von rock4k »

Hallo,

ich habe mich im Haupterwerb anstellen lassen und für die kompletten 12 Monate von 2011 ein Gehalt mit allen üblichen steuerlichen Abgaben bekommen. Die Anstellung fand bereits 12/2010 statt. Mein damaliges Gewerbe wurde somit zur Nebentätigkeit.
Ich verstehe eben den Steuerbescheid nicht bzw. deren Berechnung. Gemeldet wurde die Einkommenssteuer mit der Anlage EÜR. Im Feld "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit" habe ich das Jahresgehalt, welches ich erhalten habe, eingetragen. Ich habe schon einige Zeit mit der Googlesuche verbracht und viele Beispiele und Erklärungen gelesen. Die gemeldeten Daten in den Formularen geprüft. Bis ich in diesem Forum einmal konkret frage.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Mario

P.S. Sollte ich das von einem Steuerberater prüfen lassen? Was würden da für grob für Kosten entstehen?
schlauelia
Beiträge: 2079
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Re: Hohe Steuernachzahlung, wegen Nebengewerbe?

Beitrag von schlauelia »

mir scheint, Sie verstehen den Bescheid nicht zu lesen! Ist der Verlust aufgeführt? Rufen Sie doch einfach mal beim Finanzamt an, denn wenn Sie nur eine EÜR abgegeben haben und die Anlage G nicht ausgefüllt haben, wurde evtl. der Verlust "vergessen"!!Einen Monat haben Sie Zeit, sonst ist der Bescheid bestandskräftig!

Was ein Steuerberater dafür nimmt, kann unterschiedlich sein - je nach Zeitaufwand - aber erst mal beim Finanzamt nachfragen, oft klärt sich da alles!

Lia
rock4k
Beiträge: 4
Registriert: 14. Jul 2013, 11:21

Re: Hohe Steuernachzahlung, wegen Nebengewerbe?

Beitrag von rock4k »

Hallo,

es ist schon lange her, dass ich hier mein Problem beschrieben habe und jetzt möchte ich noch mitteilen wie das Finanzamt ihren Bescheid begründet hat.

Noch einmal die Fakten der Ausganglage die gemeldet wurden:
gemeldeter Gewinn: -5500 €
Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit: 24400 € (Bruttogehalt?)

Nachträglich besteuert wurde die Summe aus beiden Angaben, also 18900 €.

Die Erklärung vom Finanzamt:
Ich besitze die Lohnsteuerklasse 3 und meine Frau demzufolge die LK 5. Da ich mit meinem Gehalt über das
ganze Jahr zu wenig Lohnsteuer (Vorauszahlungen) geleistet habe und meine Frau ebenfalls keine Einkommenshöhe
erreicht, wo Lohnsteuer/Einkommenssteuer fällig wird, muss ich letztendlich wegen zu geringen Vorauszahlungen die Lohnsteuer in Form von Einkommenssteuer nachzahlen.

Nun, eine befreundete Steuerfachwirtin hat dem nicht widersprochen. Somit habe ich die Nachzahlung (ca. 750 €) akzeptiert.

Nachdem ich jetzt wieder vor eine Steuermeldung stehe, möchte ich noch einmal Fragen ob das wirklich so korrekt ist?

Nur mal so gedacht..., wenn ich kein Gewerbe mehr hätte und keine ESt mehr melde, müsste ich dann immer noch Lohnsteuer nachzahlen?

Viele Dank... Ihr habt mir bisher gute Hilfe geleistet...
Grüße Mario
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Hohe Steuernachzahlung, wegen Nebengewerbe?

Beitrag von Petz »

Nachdem ich jetzt wieder vor eine Steuermeldung stehe, möchte ich noch einmal Fragen ob das wirklich so korrekt ist?
Ja, hört sich alles (leider) logisch an.
Nur mal so gedacht..., wenn ich kein Gewerbe mehr hätte und keine ESt mehr melde, müsste ich dann immer noch Lohnsteuer nachzahlen?
Bei der Steuerklassenkombination 3/5 kommt es in ca 50 % aller Fälle zu einer Nachzahlung, bei den anderen zu einer Erstattung.
Die Chancen stehen also 50:50.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Hohe Steuernachzahlung, wegen Nebengewerbe?

Beitrag von schlauelia »

Sie haben bei Ihrer Frage damals nicht erwähnt, dass auch Ihre Frau ein Einkommen hatte - auf Steuerklasse 5!!!
Warum haben Sie nicht alles geschrieben?? Oder gehen Sie doch mal zu einer Beratung, da Sie offensichtlich mit der Erklärung überfordert sind.

Bei Steuerklasse 3/5 sind Sie immer verpflichtet eine Erklärung abzugeben und wenn Sie ein Gewerbe haben erst Recht. Auch wird das Finanzamt sich nicht lange hohe Verluste gefallen lassen, sondern nach Gründen für die Aufrechterhaltung fragen oder irgendwann einfach die Verluste nicht mehr anerkennen.

Lia
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