Lohn- und Kirchensteuererstattung 2 Jahre rückwirkend?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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MacRowJab
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Lohn- und Kirchensteuererstattung 2 Jahre rückwirkend?

Beitrag von MacRowJab »

Hallo zusammen,

im Jahre 2010 gab es in meinem Leben einiges an Veränderungen und ich habe das eine oder andere steuerrechtliche Problem wohl vernachlässigt.

Zur Sache:
Ich bin Arbeitnehmer.
Im April 2011 habe ich beim Amtsgericht Berlin-Mitte meinen Austritt aus der römisch-katholischen Kirche erklärt und einen entsprechenden Zettel mitbekommen.
Im Juli 2011 habe ich geheiratet, seitdem bin ich Alleinverdiener in unserer Ehe und am 6.12.2012 ist unser Kind auf die Welt gekommen.

Nun habe ich mich endlich an meine Steuern gemacht und stelle fest, dass längst auf Steuerklasse 3 hätte wechseln müssen und auch der Kirchenaustritt war dem Finanzamt schon lange mitzuteilen.

Letzte Woche war ich also beim Finanzamt meines bayerischen Wohnortes und habe den Beamten dort über Heirat und Kirchenaustritt informiert. Er hat mit einen Zettel ausgedruckt, auf dem steht, dass ich jeweils ab dem 01.04.2013
- der Steuerklasse 3 angehöre,
- nicht kirchensteuerpflichtig bin,
- 1 Kinderfreibetrag habe.

In meine Lohnsteuerkarte 2010 hat er nichts eingetragen (am Telefon sagte man mir, ich solle diese mitbringen), eine Heiratsurkunde wollte er nicht sehen und auch die Bescheinigung über den Kirchenaustritt hat der Beamte nicht für die Akten kopiert.

Nun möchte ich alles zuviel gezahlte erstattet bekommen.

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir sagen könntet, wie meine Chancen stehen und ggf. wie ich das am besten mache.

Entschuldigt bitte meine naive Schreibweise, Steuern waren bisher immer schwarze Magie für mich.

Viele Grüße,
MacRowJab
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Re: Lohn- und Kirchensteuererstattung 2 Jahre rückwirkend?

Beitrag von stk-spielmann.de »

Hallo,

Sie müssen für 2011 in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Anders bekommen Sie die zuviel gezahlte Kirchensteuer nicht zurück und auch nicht zum Vorteil der Zusammenveranlagung.

Wenn Sie künftig die Steuerklasse III haben müssen Sie aufgrund der Steuerklassenwahl jedes Jahr eine Erklärung abgeben.

Viele Grüße
Patrick Spielmann
Steuerberater Nürnberg
Patrick Spielmann
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MacRowJab
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Re: Lohn- und Kirchensteuererstattung 2 Jahre rückwirkend?

Beitrag von MacRowJab »

Vielen Dank!

Dann werde ich mal versuchen, eine solche Erklärung zu verfassen.
Es ist also nicht zu spät, eine Erklärung für 2011 abzugeben?

Zu den Vorteilen der Zusammenvernlagung und der überbezahlten Kirchensteuer:
Gibt es eine Möglichkeit, in einer solchen Steuererklärung zu deklarieren, dass ich bereits im April 2011 aus der Kirche ausgetreten bin und die Austrittserklärung beizufügen? Muss ich dabei selbst berechnen, wie viel Kirchensteuer ich erstattet haben möchte?
Und wie ist es mit der Zusammenveranlagung? Zum Zeitpunkt der Eheschließung hatten wir ja beide die Steuerklasse I, die Änderung auf III/V wurde erst in 2013 vorgenommen. Kann man dennoch geltend machen, dass ich seit Juli 2011 der Alleinverdiener in unserer Familie bin?

Vielen Dank und beste Grüße,
MacRowJab
stk-spielmann.de
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Re: Lohn- und Kirchensteuererstattung 2 Jahre rückwirkend?

Beitrag von stk-spielmann.de »

Hallo,

der Kirchenaustritt wird in der Regel dem Finanzamt elektronisch gemeldet.
Aber es kann nicht schaden wenn Sie die Austrittserklärung und ggf. auch eine Kopie der Heiratsurkunde beilegen.

Berechnen müssen Sie natürlich nichts und Sie bekommen durch die Eheschließung im Jahr 2011, wenn Sie eine gemeinsame Einkommensteuererklärung 2011 abgeben, den Vorteil der Zusammenveranlagung ab dem 01.01.11.

Was auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist hat nur Auswirkung auf die unterjährige Lohnsteuer.
Bei der Einkommensteuererklärung werden vom Finanzamt alle Steuern neu berechnet und die Beträge die der Arbeitgeber abgeführt hat wie eine Vorauszahlung abgezogen. Das Finanzamt berechnet das alles mit den Angaben aus der Steuererklärung, insbesondere der Lohnsteuerbescheinigungen in der Anlage N.

Schöne Grüße und viel Erfolg bei der ESt-Erklärung
Patrick Spielmann
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
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