Hallo zusammen,
ich arbeite als studentische Hilfskraft und beziehe daher den Lohn über das Landesamt für Besoldung- und Versorgung.
Im Jahr 2011 wurde (obwohl ich pro Monat lediglich 200 Euro verdient habe), rund 10% Lohnsteuer einbehalten bei Steuerklasse 6.
Nun habe ich noch nie eine Steuererklärung gemacht, hätte aber trotzdem gerne meine Lohnsteuer zurück.
Muss ich eine komplette Lohnsteuererklärung machen mit dem Elster-Vordruck oder gibt es irgendeine vereinfachte Regelung/Form, weil mein Lohn nie höher als 200 Euro war?
Vielen Dank im Voraus!
Corki
Lohnsteuer einbehalten trotz Geringverdienst - wie zurück?
Re: Lohnsteuer einbehalten trotz Geringverdienst - wie zurück?
Weiß denn keiner eine Antwort?
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- Beiträge: 44
- Registriert: 5. Dez 2011, 20:21
Re: Lohnsteuer einbehalten trotz Geringverdienst - wie zurück?
Guten Tag,
es muss eine Steuererklärung schon abgeben werden. Auch wenn Sie nur Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit bei Ihrem Besoldungsamt bekommen haben. Es gibt eine vereichfachte Einkommensteuererklärung siehe Link "www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steu ... fachte.htm". Schauen Sie doch bei Ester nach, da gibt es bestimmt auch eine Einkommesteuererklärung nur für Arbeitnehmer. Zumindestens im Jahr 2010 gab es diese.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
es muss eine Steuererklärung schon abgeben werden. Auch wenn Sie nur Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit bei Ihrem Besoldungsamt bekommen haben. Es gibt eine vereichfachte Einkommensteuererklärung siehe Link "www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steu ... fachte.htm". Schauen Sie doch bei Ester nach, da gibt es bestimmt auch eine Einkommesteuererklärung nur für Arbeitnehmer. Zumindestens im Jahr 2010 gab es diese.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.