Gibt es eine Möglichkeit nachzuweisen, daß mein AG für "mich" die EK-Steuer auch tatsächlich abgeführt hat. Der AG ist mittlerweile insolvent. Ist das Finanzamt dazu Nachweis pflichtig?
Danke!
EK-Steuer abgeführt
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Re: EK-Steuer abgeführt
Hallo,
wie willst Du dies nachweisen? Sofern Dein Arbeitgeber Deine Lohnsteuer einbehalten hat, schuldet er diese dem finanzamt. Ich glaube kaum, dass das Finanzamt verpflichtet ist, Dir über Steuerschulden einer dritten Person Auskunft zu geben. Wozu brauchst Du denn diesen Nachweis überhaupt?
Gruß
wie willst Du dies nachweisen? Sofern Dein Arbeitgeber Deine Lohnsteuer einbehalten hat, schuldet er diese dem finanzamt. Ich glaube kaum, dass das Finanzamt verpflichtet ist, Dir über Steuerschulden einer dritten Person Auskunft zu geben. Wozu brauchst Du denn diesen Nachweis überhaupt?
Gruß
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Re: EK-Steuer abgeführt
Doch genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Selbst das FA kann es nicht, da es nur einen Gesamtbetrag bekommt, der nicht gesplittet werden kann. Von mir verlangen sie aber einen Nachweis, daß meine Steuern bezahlt wurden, damit ich diese auch zurückfordern kann. Das Gehalt kam bei mir nicht mehr, aber die Steuern wurden überwiesen.