Begriff des Verlustes nach § 10 d) EStG

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Bozo
Beiträge: 2
Registriert: 8. Okt 2011, 21:06

Begriff des Verlustes nach § 10 d) EStG

Beitrag von Bozo »

Hallo liebe Forenmitglieder,

möglicherweise kann mir einer mit meiner Frage weiterhelfen? Mein Thema ist zwar in dieser Spalte nicht am optimalsten gewählt, aber ich fand keine andere, passende.

Es geht mir um den Begriff des Verlustes nach § 10d) EStG. Dass ein solcher vor- und begrezt rückgetragen werden kann, ist mir klar. Meine Frage ist eigentlich noch einfacher: ab wann wird eigentlich von einem Verlust gesprochen? Muss eigentlich das zu versteuernde Einkommen negativ sein, damit von einem Verlust die Rede ist?

Folgender Sachverhalt: Steuerpflichtiger war bis August Schüler und hat ab September eine Ausbildung angefangen. Ihm sind viele Werbungskosten durch Fahrtkosten entstanden.
Als Auszubildender bezahlte er keine LSt, da unter Grundfreibetrag. Die Fahrtkosten kann er seit neuestem im Rahmen des Verlustvortrages geltend machen. Dazu müsste aber ein Verlust vorliegen :-).
Die Fahrtkosten & sonstige Aufwendungen (Sonderausgaben & außergew. Belastungen & Co.) sind um 1.500€ kleiner als der Bruttoarbeitslohn für das Kalenderjahr. Das zu versteuernde Einkommen beträgt somit 1.500€. Dass darauf keine ESt anfällt ist mir klar. Kann hier allerdings von einem Verlust gesprochen werden??

Danke im Voraus,
Bozo.
Tempelhof123
Beiträge: 183
Registriert: 30. Mär 2010, 23:39

Re: Begriff des Verlustes nach § 10 d) EStG

Beitrag von Tempelhof123 »

Hallo,
nein, ein Verlust liegt nur vor, wenn die Werbunskosten höher sind als die einnahmen.
Gruß
Bozo
Beiträge: 2
Registriert: 8. Okt 2011, 21:06

Re: Begriff des Verlustes nach § 10 d) EStG

Beitrag von Bozo »

Danke schön!
Antworten