Frist abgelaufen. Möglichkeiten? Pflichtveranlagung?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Mbo
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Registriert: 20. Aug 2011, 09:48

Frist abgelaufen. Möglichkeiten? Pflichtveranlagung?

Beitrag von Mbo »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe die Frist für 2006 versäumt. Gibt es vielleicht doch noch eine Möglichkeit den
Einkommenssteuerausgleich erfolgreich einzureichen?
Hier die Fakten:

- freiweillige Veranlagung
- Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit
- keine Provisionen

Können Fahrtkosten bzw. Reisekostenzuschüsse aus diesem Jahr zu einer
Zwangsveranlagung führen und dann würde die Anlaufhemmung von 3 Jahren greifen?

Ich verzweifele noch ....

Danke & Gruß
Bobgray
Beiträge: 21
Registriert: 20. Aug 2011, 14:04

Re: Frist abgelaufen. Möglichkeiten? Pflichtveranlagung?

Beitrag von Bobgray »

2006 geht nicht mehr, ist verjährt. 2007 geht, aber nur noch bis zum 31.12.2011.

Ablaufhemmung ist hier kein Thema denke ich, Fahrtkosten können nur eine Abgabepflicht auslösen, wenn ein entsprechender Aufwandsbetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde. Dann wären Sie aber vermutlich schon längst von Finanzamtsseite aufgefordert worden, eine Erklärung einzureichen.
Mbo
Beiträge: 3
Registriert: 20. Aug 2011, 09:48

Re: Frist abgelaufen. Möglichkeiten? Pflichtveranlagung?

Beitrag von Mbo »

Hallo,

auf der 2006 Karte sind unter Punkt 18. Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen
für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eingetragen.
Wäre das ein Progressionvorbehalt?
Würde somit eine Pflichtveranlagung vorliegen?
Hätte mann mich zur Abgabe auffordern müssen?
Ausserdem habe ich in diesem Jahr den Arbeitgeber gewechselt.

Gruß
Bobgray
Beiträge: 21
Registriert: 20. Aug 2011, 14:04

Re: Frist abgelaufen. Möglichkeiten? Pflichtveranlagung?

Beitrag von Bobgray »

Ihr Arbeitgeber erstattet Ihnen anscheinend Fahrtkosten, die er pauschal versteuert. Das hat mit dem von mir angesprochenen Aufwandsposten auf der Lohnsteuerkarte nichts zu tun und ebensowenig mit dem Stichwort "Progressionsvorbehalt" wenn ich nicht irre.

Der Arbeitgeberwechsel löst auch keine Pflichtveranlagung aus, ausser Sie haben vorübergehend bei beiden Arbeitgebern gearbeitet und somit bei einem auf Lohnsteuerklasse 6. Aber selbst wenn es so wäre, dass eine Pflichtveranlagung vorgelegen hätte, denke ich nicht das Sie über die Schiene noch etwas retten können.
Pflichtveranlagung heißt dass Sie lt. Gesetz verpflichtet wären eine Steuererklärung abzugeben und nicht dass das Finanzamt verpflichtet ist Sie auf die Abgabe der Steuererklärung aufmerksam zu machen.
Mbo
Beiträge: 3
Registriert: 20. Aug 2011, 09:48

Re: Frist abgelaufen. Möglichkeiten? Pflichtveranlagung?

Beitrag von Mbo »

Hallo,

danke für die Antworten.
Wie ich im Internet lesen konnte, scheint die Frist bei der Pflichtveranlagung 7 Jahre zu
sein.
Sonst sind es halt nur die 4 Jahre und da bin ich ja nun drüber.
Wenn ich alles richtig verstanden habe kann so eine Pflichtveranlagung z.B. dadurch entstehen
wenn der Progressionvorbehalt besteht.
Dieser wäre meiner Meinung nach vorhanden wenn ich z.B. über 410 Euro steuerfreie Reisekostenerstattungen erhalten habe?
Die auf der Karte ausgewiesenen sind natürlich pauschal versteuert und sollten dann nicht mehr greifen.
Bobgray
Beiträge: 21
Registriert: 20. Aug 2011, 14:04

Re: Frist abgelaufen. Möglichkeiten? Pflichtveranlagung?

Beitrag von Bobgray »

Reisekostenerstattungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.

Hier ist er geregelt:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html

Die 7 Jahre dürften allerdings stimmen, die Verjährungsfrist beträgt zwar 4 Jahre, aber wenn eine Steuererklärung abzugeben ist (Pflichtveranlagung) beginnt die Frist erst nach 3 Jahren zu laufen.

Hier stehts: http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__170.html
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