Besteuerung der Abfindung in welchem Jahr?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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eiresworld
Beiträge: 4
Registriert: 19. Jul 2011, 09:11

Besteuerung der Abfindung in welchem Jahr?

Beitrag von eiresworld »

Hallo,

nach längerem außergerichtlichen Rechtsstreit habe ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber eine Abfindung bekommen.
Die Abfindung wurde am 29. Dezember 2010 auf das Geschäftskonto meines Anwalts eingezahlt. Die Benachrichtigung über den Eingang der Abfindung bekam ich am 06.01.2011 per Post von meinem Anwalt.
Ausgezahlt wurde sie mir am 12.01.2011.
Für welches Jahr erfolgt die Besteuerung? Gilt hier das Zuflussprinzip? Das heißt, erfolgt die Besteuerung erst für das Jahr 2011? Oder bereits für das Jahr 2010 weil da das Geld meinem Anwalt zugeflossen ist?
Das hiesige Finanzamt meint, daß der Auszahlungszeitpunkt für den Eingang der Abfindung an meinen Anwalt maßgeblich ist.

Nach Widerspruch gegen den Steuerbescheid habe ich nun eine Erklärungsfrist bis zum 27.07.2011.

Mit freundlichen Grüßen

eiresworld
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Besteuerung der Abfindung in welchem Jahr?

Beitrag von schlauelia »

wie hat denn der Arbeitgeber abgerechnet? Er muss ja bereits Steuern einbehalten haben und dies in der Lohnsteuerbescheinigung 2010 bescheinigt haben!

mE hat das Finanzamt Recht - aber Sie könnten sich natürlich auch von einem Steuerberater
vor Ort beraten lassen!

Lia
eiresworld
Beiträge: 4
Registriert: 19. Jul 2011, 09:11

Re: Besteuerung der Abfindung in welchem Jahr?

Beitrag von eiresworld »

Hallo Lia,


danke für die Antwort.

Die Auszahlung der Abfindung stand schon auf der Lohnsteuerkarte für 2010 aber Steuern hat er nicht einbehalten.

Ich habe mich beraten lassen und es ist tatsächlich so dass das Finanzamt recht hat. Da die Abfindung treuhänderisch von meinem Rechtsanwalt verwaltet wurde und das Geld bei diesem bereits, auch wenn es erst am 29.12. war, in 2010 einging, zählt der Geldeingang beim Anwalt.
Man könnte sich jetzt streiten ob das im Vergleich zu den Verfehlungen so manch anderer mit wesentlich höheren Summen gerecht ist aber es ist nun mal Fakt.

Ich habe gerade Antrag auf Stundung der Steuerschuld fertig gestellt. Da ich momentan Hartz IV beziehe kann ich die Steuerschuld ja nicht begleichen.


Klaus
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Besteuerung der Abfindung in welchem Jahr?

Beitrag von schlauelia »

Hallo,

ich fürchte, da werden Sie Schwierigkeiten bekommen, denn Sie habenja vor einem halben Jahr die Abfindung erhalten und daraus resultiert die Steuernachzahlung - da wird wohl kaum das Finanzamt stunden - aber versuchen Sie es - viel Glück!

Lia
eiresworld
Beiträge: 4
Registriert: 19. Jul 2011, 09:11

Re: Besteuerung der Abfindung in welchem Jahr?

Beitrag von eiresworld »

Hallo Lia,

ich habe zumindest einen kurzfristige Aufschub bekommen. Da ich ab 01.08. einen Job bei einer Leiharbeitsfirma bekomme habe ich zumindest bis dahin Zeit. Ich soll dann, wenn ich meinen Monatslohn weiß, einen Vorschlag für monatliche Raten machen.
Zumindest das habe ich erreicht.

Von Freundlichkeit der MItarbeiter am Finanzamt war allerdings nicht viel zu spüren. War echt nicht einfach.

Grüße

eire
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