Einkommensteuer Angestellter + Einzelunternehmer
Einkommensteuer Angestellter + Einzelunternehmer
Hallo,
arbeite als Angestellter auf Teilzeit in einem Unternehmen.
Bin nebenher noch Selbstständig als Einzelunternehmer und erziele Einkünfte (Anwendung der Kleinunternehmerregelung und keine Abfuhr von Gewerbesteuer).
Wie wirkt sich das auf die Einkommenssteuer aus?
In meiner Angestelltentätigkeit zahle ich monatl. meine Lohnsteuer und meine Sozialversicherungsbeiträge.
Wird zur Berechnung der Einkommenssteuer meiner Selbstständigkeit nur der erwirtschaftete Gewinn aus der Selbstständigkeit herangezogen?
Oder werden beide Einkünfte - Stichwort zvE - in einen Topf geworfen und neu berechnet?
Das würde ja aber auch wiederum die Lohnsteuerabgaben in meiner Angestelltentätigkeit beeinflußen!?!?!?
Umso mehr ich Recherchiere, umso eher verwirrt mich das.
Bin über jede Hilfe dankbar,
VG
Micha
arbeite als Angestellter auf Teilzeit in einem Unternehmen.
Bin nebenher noch Selbstständig als Einzelunternehmer und erziele Einkünfte (Anwendung der Kleinunternehmerregelung und keine Abfuhr von Gewerbesteuer).
Wie wirkt sich das auf die Einkommenssteuer aus?
In meiner Angestelltentätigkeit zahle ich monatl. meine Lohnsteuer und meine Sozialversicherungsbeiträge.
Wird zur Berechnung der Einkommenssteuer meiner Selbstständigkeit nur der erwirtschaftete Gewinn aus der Selbstständigkeit herangezogen?
Oder werden beide Einkünfte - Stichwort zvE - in einen Topf geworfen und neu berechnet?
Das würde ja aber auch wiederum die Lohnsteuerabgaben in meiner Angestelltentätigkeit beeinflußen!?!?!?
Umso mehr ich Recherchiere, umso eher verwirrt mich das.
Bin über jede Hilfe dankbar,
VG
Micha
Re: Einkommensteuer Angestellter + Einzelunternehmer
Selbstverständlich wird beides "in einen Topf geworfen" - sonst bekämen Sie den Grundfreibetrag ja doppelt. Trotzdem hat das keinen Einfluss auf Ihre Lohnsteuer - die wird weiterhin nur nach Ihrem Lohn berechnet. Im Übrigen sind Sie doch schon Unternehmer - da sollte Ihnen doch aufgefallen sein, dass die Lohnsteuer gleichgeblieben ist...
Re: Einkommensteuer Angestellter + Einzelunternehmer
Danke erstmal für die schnelle Antwort, so ganz habe ich sie jedoch nicht verstanden...
Ich habe mich erst in diesem Jahr nebenher selbstständig gemacht und bisher keine Einkommensteuerabgaben in meiner Selbstständigkeit verrichtet.
Meine Frage zielt darauf ab, den Betrag zu ermitteln, den ich am Ende des Jahres an Einkommenssteuer durch meine Selbstständigkeit schuldig bin, so dass ich monatlich schon Teilbeträge zur Seite legen kann.
VG
Micha
Ich habe mich erst in diesem Jahr nebenher selbstständig gemacht und bisher keine Einkommensteuerabgaben in meiner Selbstständigkeit verrichtet.
Meine Frage zielt darauf ab, den Betrag zu ermitteln, den ich am Ende des Jahres an Einkommenssteuer durch meine Selbstständigkeit schuldig bin, so dass ich monatlich schon Teilbeträge zur Seite legen kann.
VG
Micha
Re: Einkommensteuer Angestellter + Einzelunternehmer
Meine Frage zielt darauf ab, den Betrag zu ermitteln, den ich am Ende des Jahres an Einkommenssteuer durch meine Selbstständigkeit schuldig bin, so dass ich monatlich schon Teilbeträge zur Seite legen kann. Sie sind ledig/geschieden? Dann verraten Sie mir einfach Ihren Verdienst (brutto) und Ihren voraussichtlichen Gewinn aus der Selbständigkeit, und ich rechne Ihnen das mal grob aus. Falls Sie verheiratet sind, kämen noch der Verdienst und die Steuerklasse von Gatte/Gattin dazu.
Re: Einkommensteuer Angestellter + Einzelunternehmer
Hallo,
Oder pauschal 35%, kommt oft ungefähr hin.
Dein zusätzliches Einkommen, und zwar den Gewinn, multiplizierst du dann mit dem Prozentsatz, und das legst du dir zurück.
Stefan
Als Anhaltspunkt kann man den Grenzsteuersatz nehmen.Meine Frage zielt darauf ab, den Betrag zu ermitteln, den ich am Ende des Jahres an Einkommenssteuer durch meine Selbstständigkeit schuldig bin, so dass ich monatlich schon Teilbeträge zur Seite legen kann.
Oder pauschal 35%, kommt oft ungefähr hin.
Dein zusätzliches Einkommen, und zwar den Gewinn, multiplizierst du dann mit dem Prozentsatz, und das legst du dir zurück.
Stefan
Re: Einkommensteuer Angestellter + Einzelunternehmer
Okay, danke, das hilft mir schonmal sehr weiter...
Re: Einkommensteuer Angestellter + Einzelunternehmer
Nun ja - mir kommen 35 % anhand der Umstände (Teilzeitjob und Kleinunternehmen) eher etwas viel vor. Aber ohne konkrete Zahlen kann man halt nicht mehr dazu sagen. Und zuviel zurücklegen schadet ja letztlich nicht...