Nichtanerkennung von Werbungskosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
mercifulsister
Beiträge: 4
Registriert: 19. Jul 2015, 16:02

Nichtanerkennung von Werbungskosten

Beitrag von mercifulsister »

Hallo,

ich habe 2013/ 2014 eine Heilpraktikerschule für den Bereich Humanmedizin besucht, die Prüfung vor dem Gesundheitsamt jedoch im ersten Anlauf nicht bestanden, wie alle aus der Schule. Da die Gebühren sehr hoch sind, hatte ich bisher noch keinen zweiten Versuch gestartet und mich statt dessen 2017 an einer deutschen Uni für das Studium der Humanmedizin eingeschrieben.

Aufgrund meines ausgeübten Berufes sowie der häuslichen Pflege eines nahestehenden Familiengehörigen kann ich dieses Studium leider nicht in Vollzeit ausüben, so dass sich mein Abschluss zusätzlich verzögern wird. Aber auch nach Regelstudienzeit für Humanmedizin wäre ich noch nicht fertig, aktuell 10. Semester von mind. 13.

Für die Steuererklärungen 2013 und ff. hatte ich -anfangs zuversichtlich über das Bestehen der HP-Prüfung und folgender Selbstständigkeit- die Kosten als Werbung-/ Weiterbildungskosten angegeben. Mangels direktem Bezug zu meiner kfm. Tätigkeit wurden die Steuerbescheide als Vorläufig ausgestellt und die Kosten soweit anerkannt. Nun habe ich ein Schreiben vom FA erhalten, dass mir diese Kosten im Steuerbescheid 2020 aberkannt werden sollen und eine kurze Frist zur schriftlichen Stellungnahme erhalten.

Ich verfolge mit dem Studium nach wie vor eine Tätigkeit in dem Bereich der Humanmedizin, entweder das Studium als Vorbereitung zur HP-Prüfung und späteren Selbstständigkeit und/ oder später mit universitärer Approbation eine entsprechende Anstellung.

Wie argumentiere ich am sichersten oder besten, dass mir die Kosten weiterhin anerkannt werden? Also die HP-Gebühren im Zusammenhang zum Medizinstudium bzw. vice versa das Unistudium als fortgesetzte Vorbereitung für die HP-Tätigkeit. Sollte ich notfalls (für 2020 und 2021 natürlich schon zu spät) in diesem Jahr 600€ HP-Prüfungsgebühren vor dem Gesundheitsamt erneut in den den Sand setzen (für den Fall, dass ich erneut durchfalle), als Beweis, dass ich es ernst meine?

Für konstruktive Vorschläge bin ich sehr dankbar und freue mich
VG
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Nichtanerkennung von Werbungskosten

Beitrag von Tom998 »

Die Rechtslage (§ 9 Abs. 6 EStG) ist bekannt und wird erfüllt?
Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Eine Berufsausbildung als Erstausbildung nach Satz 1 liegt vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird. Eine geordnete Ausbildung liegt vor, wenn sie auf der Grundlage von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder internen Vorschriften eines Bildungsträgers durchgeführt wird. Ist eine Abschlussprüfung nach dem Ausbildungsplan nicht vorgesehen, gilt die Ausbildung mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung als abgeschlossen. Eine Berufsausbildung als Erstausbildung hat auch abgeschlossen, wer die Abschlussprüfung einer durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelten Berufsausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bestanden hat, ohne dass er zuvor die entsprechende Berufsausbildung durchlaufen hat.
mercifulsister
Beiträge: 4
Registriert: 19. Jul 2015, 16:02

Re: Nichtanerkennung von Werbungskosten

Beitrag von mercifulsister »

Ja, ich verfüge u.a. über einen kaufmännischen Abschluss (Einzelhandelkauffrau) aus dem Jahr 1998.
mercifulsister
Beiträge: 4
Registriert: 19. Jul 2015, 16:02

Re: Nichtanerkennung von Werbungskosten

Beitrag von mercifulsister »

Niemand???

Frist läuft heute ab.. schade..
Antworten