Hallo,
ich bin Ende letzten Jahres nach Bulgarien geflogen und bin seitdem dort geblieben. Seit 08.02. habe ich einen festen Wohnsitz dort und eine Langzeit-Aufenthaltserlaubnis. In Deutschland habe ich meine alte Wohnung noch bis zum 31.03. gemietet und weiterhin noch als Wohnsitz gemeldet. Ich bin angestellter Softwareentwickler für eine deutsche Firma und arbeite 100% remote. Ich werde nun auf einen Servicevertrag mit dieser Firma umschwenken. Meine Frage ist nun, ob ich die Lohnsteuer nächstes Jahr zurückfordern kann und diese in Bulgarien bezahlen kann. Macht es einen Unterschied ob ich in meiner alten Wohnung in Deutschland noch gemeldet war? Falls ja, sollte ich bei meiner Abmeldung angeben, dass ich diese Wohnung seit diesem Jahr nicht bewohnt habe?
VG
Umzug nach Bulgarien als Angestellter
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