KURZFRISTIGE Beschäftigung: Steuern & Abgaben

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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SteuerFuchs9000
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Registriert: 15. Feb 2022, 22:01

KURZFRISTIGE Beschäftigung: Steuern & Abgaben

Beitrag von SteuerFuchs9000 »

HI ! :) :)

Möchte mir kurz vergewissern, dass ich die Berechnung der Steuern im Falle eines kurzfristigen Arbeitsvertrages auch richtig verstanden habe:
(Die Vorrausetzungen sind mir alle klar, also keine Berufsmäßigkeit, und dass es nicht die Hauptverdienstquelle darstellen darf usw.).

Sozialabgaben fallen ja weg, und bei der Besteuerung kann der Arbeitgeber wählen, ob pauschal versteuert mit 25% oder nach der jeweiligen entsprechenden
Steuerklasse des Arbeitnehmers, bzw. den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (wobei mir nicht ganz klar ist, wer sich da freiwillig für die 25% entscheiden würde, was ja eig. sehr viel ist).

Ein Rechenbeispiel:

Asterix verdient 3000 Euro brutto auf Klasse I (Hauptverdienst / normaler Job).
Dazu kurzfristig an wenigen Tagen in der Woche (max. 2 oder 3) ungefähr 2000 brutto in einer saisonalen Beschäftigung (nicht Landwirtschaft).
Beim kurzfristigen (max. 70 tage im Kalenderjahr) fallen dann keine Sozialabgaben an und der Arbeitgeber versteuert die 2000 brutto auf Klasse 6,
das ergibt ca. 422,41 €. Also netto = 1.577,59, die bleiben.

Beim Hauptjob bleiben mit den ganz normalen Abgaben ca. 2005 Euro. Ergibt insgesamt netto 3.582,59.

Stimmt die Rechnung grob?

Habe das aus dieser Quelle hier:
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Haeufig_gestellte_Fragen/Geringfuegige_Beschaeftigung/#nr14

Wäre es die 25% pauschale Steuer, dann würden ja 500 Euro abgezogen werden.

Stimmt das alles so?
Danke für Feedback :)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: KURZFRISTIGE Beschäftigung: Steuern & Abgaben

Beitrag von muemmel »

Stimmt die Rechnung grob? Nein. Asterix vergisst, dass im Folgejahr eine Steuernachzahlung anfällt. Sein Grenzsteuersatz liegt nämlich viel höher als die ca. 21 %, die er zahlt. Deswegen hat der Gesetzgeber für solche Fälle die Pflicht zur Steuererklärung vorgesehen, und grob geschätzt 200 Euro pro Monat in der kurzfr. Beschäftigung sind dann nachzuzahlen.
wobei mir nicht ganz klar ist, wer sich da freiwillig für die 25% entscheiden würde, was ja eig. sehr viel ist Asterix zum Beispiel würden damit einiges an Steuer einsparen.
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