Hallo,
Ich bekomme Januar bis März 22 noch Gehalt ca. 16k Brutto. Danach wahrscheinlich Krankengeld für den Rest des Jahres ca. 2.700 pro Monat (=Auszahlungsbetrag).
Ende März kommt die Abfindung welche ja orientiert an meinen aktuellen Einkünften versteuert wird also voll. Das restliche Jahr und länger bin ich leider krank und bekomme Krangengeld . Wenn ich jetzt in 2023 die Steuer für 2022 mache wollte ich wissen ob ich dann nicht etwas von der Abfindungssteuer wieder bekomme weil Krankengeld ggf mein Brutto 22 von 16k nicht erhöht oder doch ?
Danke für die Hilfe
VG
Versteuerung Abfindung
Re: Versteuerung Abfindung
Hallo,
hier kommen zwei Punkte zusammen die am Ende fast gegensätzlich sind.
1. die Fünftelungsregelung: Eine Lohnzahlung für mehrere Jahre (etwa eine Abfindung) kann u.U. ermäßigt besteuert werden. Dabei wird erst einmal nur ein Fünftel der Zahlung berücksichtigt und dann der Steuersatz ermittelt. Mit diesem Satz wird dann das gesamte Einkommen - also auch die komplette Abfindung - versteuert.
2. der Progressionsvorbehalt: Bestimmte Einkommen (etwa Lohnersatzleistungen, also auch Krankengeld) sind ansich steuerfrei, sie werden aber zur Ermittlung des Steuersatzes zum Einkommen hinzugerechnet.
In solchen Fällen die Steuer zu prognostizieren ist ziemlich komplex, am Besten erstellt man probeweise eine Steuererklärung (dann natürlich für ein falsches Jahr, die Abweichungen sind aber meist nur marginal, und die Steuer wird in Wirklichkeit wahrscheinlich nicht höher sein, eher niedriger).
Stefan
hier kommen zwei Punkte zusammen die am Ende fast gegensätzlich sind.
1. die Fünftelungsregelung: Eine Lohnzahlung für mehrere Jahre (etwa eine Abfindung) kann u.U. ermäßigt besteuert werden. Dabei wird erst einmal nur ein Fünftel der Zahlung berücksichtigt und dann der Steuersatz ermittelt. Mit diesem Satz wird dann das gesamte Einkommen - also auch die komplette Abfindung - versteuert.
2. der Progressionsvorbehalt: Bestimmte Einkommen (etwa Lohnersatzleistungen, also auch Krankengeld) sind ansich steuerfrei, sie werden aber zur Ermittlung des Steuersatzes zum Einkommen hinzugerechnet.
In solchen Fällen die Steuer zu prognostizieren ist ziemlich komplex, am Besten erstellt man probeweise eine Steuererklärung (dann natürlich für ein falsches Jahr, die Abweichungen sind aber meist nur marginal, und die Steuer wird in Wirklichkeit wahrscheinlich nicht höher sein, eher niedriger).
Stefan
Re: Versteuerung Abfindung
reckoner hat geschrieben: ↑17. Jan 2022, 15:49 Hallo,
hier kommen zwei Punkte zusammen die am Ende fast gegensätzlich sind.
1. die Fünftelungsregelung: Eine Lohnzahlung für mehrere Jahre (etwa eine Abfindung) kann u.U. ermäßigt besteuert werden. Dabei wird erst einmal nur ein Fünftel der Zahlung berücksichtigt und dann der Steuersatz ermittelt. Mit diesem Satz wird dann das gesamte Einkommen - also auch die komplette Abfindung - versteuert.
2. der Progressionsvorbehalt: Bestimmte Einkommen (etwa Lohnersatzleistungen, also auch Krankengeld) sind ansich steuerfrei, sie werden aber zur Ermittlung des Steuersatzes zum Einkommen hinzugerechnet.
In solchen Fällen die Steuer zu prognostizieren ist ziemlich komplex, am Besten erstellt man probeweise eine Steuererklärung (dann natürlich für ein falsches Jahr, die Abweichungen sind aber meist nur marginal, und die Steuer wird in Wirklichkeit wahrscheinlich nicht höher sein, eher niedriger).
Stefan
Hallo Stefanie,
Zu Punkt 2 d.h. Das Krangengeld wird meinem Brutto aufaddiert?
In welcher Höhe ? In Höhe des Auszahlungsbetrags oder wird für das Krankengeld ein fiktives Brutto ermittelt ?
VG Wonderer
Re: Versteuerung Abfindung
Hallo,
Und sofern bei der Abfindung die Fünftelungsregelung zur Anwendung kommt ist es dort genau umgekehrt (beeinflußt den Steuersatz nur zu einem Fünftel, ist aber voll steuerpflichtig).
Stefan
Ja, aber wie gesagt nur zur Ermittlung des Steuersatzes. Das Krankengeld selbst ist steuerfrei.Das Krangengeld wird meinem Brutto aufaddiert?
Und sofern bei der Abfindung die Fünftelungsregelung zur Anwendung kommt ist es dort genau umgekehrt (beeinflußt den Steuersatz nur zu einem Fünftel, ist aber voll steuerpflichtig).
In Höhe der Auszahlung.In welcher Höhe ?
Stefan