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Hallo,
hier kommen zwei Punkte zusammen die am Ende fast gegensätzlich sind.
1. die Fünftelungsregelung: Eine Lohnzahlung für mehrere Jahre (etwa eine Abfindung) kann u.U. ermäßigt besteuert werden. Dabei wird erst einmal nur ein Fünftel der Zahlung berücksichtigt und dann der Steuersatz ermittelt. Mit diesem Satz wird dann das gesamte Einkommen - also auch die komplette Abfindung - versteuert.
2. der Progressionsvorbehalt: Bestimmte Einkommen (etwa Lohnersatzleistungen, also auch Krankengeld) sind ansich steuerfrei, sie werden aber zur Ermittlung des Steuersatzes zum Einkommen hinzugerechnet.
In solchen Fällen die Steuer zu prognostizieren ist ziemlich komplex, am Besten erstellt man probeweise eine Steuererklärung (dann natürlich für ein falsches Jahr, die Abweichungen sind aber meist nur marginal, und die Steuer wird in Wirklichkeit wahrscheinlich nicht höher sein, eher niedriger).
Stefan
Ja, aber wie gesagt nur zur Ermittlung des Steuersatzes. Das Krankengeld selbst ist steuerfrei.Das Krangengeld wird meinem Brutto aufaddiert?
In Höhe der Auszahlung.In welcher Höhe ?
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