Arbeitsmittel, Computer/Laptop wie genau mit Afa geltend machen?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Jochen
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Arbeitsmittel, Computer/Laptop wie genau mit Afa geltend machen?

Beitrag von Jochen »

Hallo zusammen,

ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2017 und möchte aufgrund eines Zweitstudiums mir über die Werbungskosten zumindest einen Teil der Kosten zurückholen/als Steuerschild aufbauen.
Konkret sind unter anderem ein Handy (515 Euro), Laptop (Preis 715 Euro) und Computer (1500 Euro) angeschafft worden.

Ich habe bereits gelesen, dass man Computer und Handy wohl nur zu 50% ansetzen kann, da sie sowohl fürs Studium, als auch privat genutzt werden. Den Laptop habe ich aber ausschließlich in der Bibliothek und den Vorlesungen vor Ort im Einsatz, zuhause nutze ich den Gaming PC, daher möchte ich den Laptop zu 100% angeben.

Soweit ich weiß gelten Artikel 2017 nur bis 400 Euro als geringwertige Wirtschaftsgüter (ab 2018 bis ca. 950 Euro?), da ich das Handy nur zu 50% angebe, wäre das ja mit ca. 250 Euro dann unter 400 Euro, könnte also direkt abgeschrieben werden, korrekt?

Der Laptop und PC sind ja auf jedenfall über den 400 Euro, laut AfA Tabelle, müssen PCs und Laptops über 3 Jahre abgeschrieben werden. Also den Betrag z.b. Laptop 715/3= ca. 238 Euro?

Aber ich weiß schlicht und einfach nicht wie ich das Eintragen soll. In Anlage N, 11 - Aufwendungen für Arbeitsmittel , richtig? Aber wie? So:

"Samsung S7 Handy (50% Beruflich genutzt, 258 Euro entspricht 50% des Betrages)" und 258 in der Euro Spalte?
Beim PC: "Computer (50% Beruflich genutzt, 750 Euro entspricht 50% des Betrages, über 3 Jahre Abschreibung, also 250 Euro pro Jahr)" und 250 in der Euro Spalte?

Generell, würdet ihr mir Raten direkt sämltiche Belege mitzuschicken, oder erst nach Aufforderung?
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Arbeitsmittel, Computer/Laptop wie genau mit Afa geltend machen?

Beitrag von Tom998 »

Ich habe bereits gelesen, dass man Computer und Handy wohl nur zu 50% ansetzen kann, da sie sowohl fürs Studium, als auch privat genutzt werden.
Wenn das so ungefähr der Realität entspricht, ja.
Den Laptop habe ich aber ausschließlich in der Bibliothek und den Vorlesungen vor Ort im Einsatz, zuhause nutze ich den Gaming PC, daher möchte ich den Laptop zu 100% angeben.
S.o.
Soweit ich weiß gelten Artikel 2017 nur bis 400 Euro als geringwertige Wirtschaftsgüter (ab 2018 bis ca. 950 Euro?), da ich das Handy nur zu 50% angebe, wäre das ja mit ca. 250 Euro dann unter 400 Euro, könnte also direkt abgeschrieben werden, korrekt?
Nein, die Grenze gilt für das WG an sich.
Der Laptop und PC sind ja auf jedenfall über den 400 Euro, laut AfA Tabelle, müssen PCs und Laptops über 3 Jahre abgeschrieben werden. Also den Betrag z.b. Laptop 715/3= ca. 238 Euro?
Ab Monat der Anschaffung, also ggf. zwölfteln.
Aber ich weiß schlicht und einfach nicht wie ich das Eintragen soll. In Anlage N, 11 - Aufwendungen für Arbeitsmittel , richtig? Aber wie? So..
..dass man es versteht.
Generell, würdet ihr mir Raten direkt sämltiche Belege mitzuschicken, oder erst nach Aufforderung?
Nur nach Aufforderung.
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