Berechnung Der Einkommensteuer nach dem Grundtarif

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Lucifor
Beiträge: 2
Registriert: 30. Sep 2021, 04:45

Berechnung Der Einkommensteuer nach dem Grundtarif

Beitrag von Lucifor »

Hallo liebe Leute

ich habe eine Frage, eigentlich passt sie nicht wirklich irgendwo herein. Ich versuch es mal hier.

Meine Frau und ich sind verheiratet und machten bis zur Steuererklärung 2019 eine gemeinsame Steuererklärung.
Damals war meine Frau Berufstätig und ich ebenfalls, Steuererklärungen bis 2018 soweit wie "immer"
Seit 2019 ist meine Frau nun Rentnerin und ich gehe weiter Arbeiten. Die Steuererklärung für das erste Rentenjahr ergab eine immmense Steuernachzahlung von knapp 5500 Euro. Das war damals erstmal ein Schock der verarbeitet werden wollte. Seit dem haben wir Voraussteuer alle drei Monate zu entrichten.

Für die Steuererklärung 2020 nun haben wir Einzelveranlagung gewählt, nach einiger Zeit "Einlesen" soll das für Rentner+Arbeitnehmer günstiger sein.

Ich muss die Steuererklärung über Elster machen da ich vor einigen Jahren noch ein Gewerbe neben der Arbeit hatte.

Ich habe drei Beispiele mit Elster produziert, gemeinsame Veranlagung und getrennte Veranlagung. Bei gemeinsamer Veranlagung kam wieder eine Nachzahlung von knapp 2000 Euro heraus. Bei getrennter Veranlagung bei meiner Frau eine Gesamtbelastung von 300 Euro und bei mir eine Erstattung von ca 1900 Euro.
(Elster Berechnungen) Das die Werte nicht zuz 100% stimmen ist mir klar.

Also die Steuererklärung für 2020 getrennt gemacht, jedoch beide über Elster.

Diese Woche kamen die Bescheide, bei meiner Frau passt es in etwa. Ich jedoch soll nun wieder 2800 Euro hinlegen. Bei meiner Frau wurde die Steuervorauszahlung mit einbezogen und der übrig gebliebene Betrag erstattet.

Nun habe ich den BMF-Steuerrechner besucht und daher kommt nun meine Frage, sorry das ich weit ausgeholt habe.
Das Finanzamt legt mir nach allen Abzügen ein Einkommen von 31841 Euro zu Grunde. Laut dem Steuerrechner ergibt das eine Steuerlast von 2752 Euro wenn ich Verheiratet wähle. Das ergäbe die oben genannte Erstattung da ich insgesamt mehr vom Gehalt abgezogen bekam.

Im Steuerbescheid wird nun aber eine Steuer von 5756 Euro angegeben, was im Steuerrechner exakt der Betrag wäre den ich herausbekomme wenn ich bei 31841 Euro das Merkmal "Alleinstehend" wähle.

Wird also wenn wir getrennt Veranlagen ein Single Dasein unsterstellt und wir werden mit Steuerklasse 1 berechnet, oder hat das Finanzamt einen Fehler gemacht?
Edit: Es scheint wohl so zu sein, warum weiß Elster das nicht?

Ich danke Euch.

Ein sehr verwirrter
Lucifor
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Berechnung Der Einkommensteuer nach dem Grundtarif

Beitrag von Tom998 »

Da es die getrennte Veranlagung seit 2013 nicht mehr gibt, stellt sich die Frage, wie sie die in Elster eingeben konnten.

Die Einzelveranlagung nennt sich Einzelveranlagung, weil jeder Ehegatte (Trommelwirbel...) einzeln veranlagt wird.

Splitting-Tarif für Verheiratete gibt es selbstverständlich nur bei Zusammenveranlagung. Das weiß auch Elster. Die Qualität des Ergebnisses hängt von der Qualität der Eingaben ab.
Lucifor
Beiträge: 2
Registriert: 30. Sep 2021, 04:45

Re: Berechnung Der Einkommensteuer nach dem Grundtarif

Beitrag von Lucifor »

Tom998 hat geschrieben: 30. Sep 2021, 13:02 Da es die getrennte Veranlagung seit 2013 nicht mehr gibt, stellt sich die Frage, wie sie die in Elster eingeben konnten.
Man macht zwei getrennte Erklärungen °° bzw drei, zwei einzelne und eine zusammen...
Die Einzelveranlagung nennt sich Einzelveranlagung, weil jeder Ehegatte (Trommelwirbel...) einzeln veranlagt wird.
Wie soll das gehen, wenn es die Einzelveranlagung nicht mehr gibt?
Splitting-Tarif für Verheiratete gibt es selbstverständlich nur bei Zusammenveranlagung. Das weiß auch Elster. Die Qualität des Ergebnisses hängt von der Qualität der Eingaben ab.
Wie soll das gehen, wenn es die Eizelveranlagung nicht mehr gibt. Dabei verwundert noch mehr, das das Steuergesetzt nach wie vor erlaubt sich eine Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung auszusuchen.

Die Qualität der Antwort, hängt ebenfalls von der Antwort ab...
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Berechnung Der Einkommensteuer nach dem Grundtarif

Beitrag von muemmel »

Wie soll das gehen, wenn es die Einzelveranlagung nicht mehr gibt?
Wer hat denn das geschrieben? Tom998 schrieb, dass es die GETRENNTE Veranlagung nicht mehr gibt - die Existenz der Einzelveranlagung bestreitet er nicht, er erwähnt sie sogar ausdrücklich.
Die Einzelveranlagung nennt sich Einzelveranlagung, weil jeder Ehegatte (Trommelwirbel...) einzeln veranlagt wird.
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Berechnung Der Einkommensteuer nach dem Grundtarif

Beitrag von Tom998 »

Dabei verwundert noch mehr, das das Steuergesetzt nach wie vor erlaubt sich eine Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung auszusuchen.
Das verwundert in keinster Weise, da es durchaus Fallgestaltungen gibt, in denen die Einzelveranlagung sinnvoll ist. So nett ist der Gesetzgeber.
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Berechnung Der Einkommensteuer nach dem Grundtarif

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Ich jedoch soll nun wieder 2800 Euro hinlegen.
Dann musst (auch) du unversteuertes Einkommen haben.
Betreibst du das angesprochene Gewerbe noch?
Oder hast du vielleicht die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen? (der Klassiker)
Laut dem Steuerrechner ergibt das eine Steuerlast von 2752 Euro wenn ich Verheiratet wähle. Das ergäbe die oben genannte Erstattung da ich insgesamt mehr vom Gehalt abgezogen bekam.
Im Steuerbescheid wird nun aber eine Steuer von 5756 Euro angegeben, was im Steuerrechner exakt der Betrag wäre den ich herausbekomme wenn ich bei 31841 Euro das Merkmal "Alleinstehend" wähle.
Du musst dich schon für eins entscheiden. Entweder Zusammenveranlagung (mit Splittingtarif), oder zwei Einzelveranlagungen. Wählst du Letzteres, dann seid ihr steuerlich betrachtet ledig, und das musst du natürlich auch in Onlinerechnern so eingeben.
nach einiger Zeit "Einlesen" soll das für Rentner+Arbeitnehmer günstiger sein.
Wie kommst du denn darauf? Ja, es gibt bestimmt Konstellationen in denen das so ist, aber dein Satz hört sich irgendwie nach "grundsätzlich" an, und das ist sicher falsch.
Die typischen Fälle in denen Einzelveranlagungen besser sein können(!) sind Lohnersatzleistungen und Abfindungen. Dabei geht es jeweils darum, dass sich der Steuersatz atypisch (=nicht nach Steuertabelle) ändert.

Ich möchte fast wetten, dass eine Zusammenveranlagung bei euch besser gewesen wäre.
Mein Ratschlag: Die Erklärungen - als Kopie - solange bearbeiten bis die Berechnungen mit den Bescheiden übereinstimmen (dadurch lernst du auch). Und dann auch die Zusammenveranlagung korrigieren und berechnen lassen.
Wenn die Bescheide noch nicht bestandskräftig sind kannst du übrigens immer noch problemlos alles ändern.

Stefan
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