Zwei Arbeitgeber (Steuerklasse 1+6)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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HietmarB
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Registriert: 3. Aug 2021, 22:27

Zwei Arbeitgeber (Steuerklasse 1+6)

Beitrag von HietmarB »

hallo zusammen,

ich hätte folgende frage und würde mich freuen wenn mich jemand unterstützen würde. in nächster zeit ziehe ich um und habe die option auf eine doppelposition in einem börsennotierten unternehmen und einer zweigstelle. beide unternehmen sind voneinander getrennt, benötigen aber ähnlich expertise. man bietet mir nun zwei arbeitsverträge an:

av1: 95.000€ p.a. bruttolohn (hauptniederlassung) (+dienstliches kfz mit privater-nutzungsmöglichkeit im wert von ca. 45.000€)
av2: 15.000€ p.a. bruttolohn (zweiniederlassung)

bisher hatte ich keine berührungspunkte trotz meiner 35 jahre im dienste der wissenschaft, sodass ich freundlich um hilfe bitte da av1 wohl in steuerklasse 1 und av2 in steuerklasse 6 endet.

konkrete fragen:

1. wenn ich die nettolöhne von av1 und av2 via nettolohnrechner ausrechne und addiere, komme ich auf ein gesamt-netto was etwas höher ist als dies bei nur einem av wäre.

2. mit der jährlichen steuererklärung wird mir dies vermutlich zum verhängnis und ich muss "nachzahlen", oder?

3. stimmt es, dass steuerklasse 1 + steuerklasse 6 mehr abgaben mit sich bringen, als die gleichen bezüge über nur "einen" av mit steuerklasse 1?

vielen dank für die hilfe und toll, dass es so ein forum gibt!
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Zwei Arbeitgeber (Steuerklasse 1+6)

Beitrag von taxpert »

Die einbehaltene LSt ist immer nur eine Vorauszahlung auf die tatsächlich festzusetzende jährliche ESt! Der Einbehalt bei einem zweiten ArbG kann sowohl zu einer zu hohen Abführung der LSt führen, aber auch zu einer zu geringen Abführung. Beides wird im Rahmen der hier zwingend abzugebenden ESt-Erklärung "glatt gestellt"! Unterm Strich ist es aus steuerlicher Sicht vollkommen egal, ob die Einkünfte von einem oder zwei ArbG stammen, da die festzusetzende ESt immer gleich hoch ist!

taxpert
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HietmarB
Beiträge: 2
Registriert: 3. Aug 2021, 22:27

Re: Zwei Arbeitgeber (Steuerklasse 1+6)

Beitrag von HietmarB »

hallo taxpert,

herzlichen dank für die antwort. das hilft mir schon einmal sehr. ähnliches hatte ich mir schon gedacht und wäre für mich "logisch" gewesen. leider finde ich im netz äußerst unterschiedliche angaben, zuweilen darüber dass diese konstellation für den einen eine nachzahlung bedeutet und für den anderen eine rückzahlung. aber scheinbar hängt das wirklich davon ab, wieviel lohnsteuer der ag1 und ag2 zusammen abführen.

beste grüße

hietmarb
reckoner
Beiträge: 1020
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Zwei Arbeitgeber (Steuerklasse 1+6)

Beitrag von reckoner »

Hallo,

schau' dir einfach in einem Lohnsteuerrechner an, wie viel Steuern du insgesamt, also av1 plus av2, zahlen müsstest.
Führen die beiden Arbeitgeber nun in Summe weniger Lohnsteuern ab wirst du die Differenz vermutlich nachzahlen müssen, und umgekehrt.

Nicht berücksichtigt ist dabei allerdings alles was du sonst noch absetzen kannst (Werbungskosten).
Und was die Nutzung eines Firmenwagens für ein anderes Arbeitsverhältnis betrifft weiß ich nicht genau, ob man die Fahrtkosten dann absetzen kann oder nicht.

Stefan
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zwei Arbeitgeber (Steuerklasse 1+6)

Beitrag von muemmel »

1. Ja - das liegt daran, das man zu wenig Steuern zahlt.
2. Ja, da müssen Sie dann nachzahlen.
3. Nein - siehe oben
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