ich bescháftigte mich gerade mit dem Thema doppelte Haushaltsführung und finde keine Antworten auf einige eher ungewöhnliche Sachverhalte. Hier der zweite: A ist verheiratet und bezieht aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels in eine sehr weit entfernte Stadt dort zusammen mit seinem Kleinkind (das ganztägig betreut wird) eine Nebenwohnung. Der Ehepartner wohnt mit weiteren Kindern weiterhin am Hauptwohnsitz. Wird diese Konstellation trotz des Kindes in der Nebenwohnung grundsätzlich ebenfalls als doppelte Haushaltsführung anerkannt?
Vielen Dank im Voraus!