Hallo, ich stehe vor folgender Situation: ich werde ab August eine Stelle in Vollzeit antreten, mit entsprechender Bezahlung, welche auf jeden Fall den Großteil meines Jahreseinkommens ausmachen wird und daher mit Steuerklasse 1 zu versteuern sein wird.
Bislang habe ich nach Abschluss meines Studiums lediglich einzelne Einsätze als Arbeitnehmerüberlassung geleistet. Ich hätte hierfür auch im August noch ein Einsatzangebot, welches mir im August Bruttoeinnahmen von 630 € einbringen würde. Allerdings befürchte ich, dass ich, wenn ich dieses annehme, aufgrund der parallelen Beschäftigung für die gesamten Einnahmen aus der Arbeitnehmerüberlassung (dann insgesamt ca. 4000 € in diesem Kalenderjahr) die Steuerklasse 6 ansetzen müsste. Liege ich damit richtig, oder müsste ich lediglich die 630 € im August mit Steuerklasse 6 versteuern?
Herzlichen Dank für alle Antworten.
Steuerklasse 6 für den gesamten Zeitraum?
Re: Steuerklasse 6 für den gesamten Zeitraum?
Oh, und wie bzw. wem sollte ich es dann korrekterweise mitteilen, dass ich ab August meinen ursprünglichen Job mit Steuerklasse 6 bewertet haben möchte, damit mein neuer Job von Beginn an mit Steuerklasse 1 bewertet wird?
Re: Steuerklasse 6 für den gesamten Zeitraum?
Liege ich damit richtig, oder müsste ich lediglich die 630 € im August mit Steuerklasse 6 versteuern? Weder noch - die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung: Die endgültige Steuerfestsetzung erfolgt nach den Steuertabellen (bei Ihnen vermutlich nach der Grundtabelle, da Sie offenbar nicht verheiratet sind). Und diese endgültige Steuerfestsetzung erfolgt nach Abgabe der Steuererklärung, wozu jeder verpflichtet, der Lohn in Klasse 6 bezogen hat (d. h., die Erklärung muss dann bis zum 31.07.2022 vorliegen).
wem sollte ich es dann korrekterweise mitteilen, dass ich ab August meinen ursprünglichen Job mit Steuerklasse 6 bewertet haben möchte Dem Arbeitgeber.
wem sollte ich es dann korrekterweise mitteilen, dass ich ab August meinen ursprünglichen Job mit Steuerklasse 6 bewertet haben möchte Dem Arbeitgeber.